Noch gut drei Wochen Frist, aber in Hessen und Rheinland-Pfalz fehlen noch mehr als 75 Prozent der Erklärungen. Welche Strafen gibt es, und würde eine Fristverlängerung nun helfen?
WIESBADEN/MAINZ. In Hessen und Rheinland-Pfalz ist knapp vier Wochen vor Ende der Frist erst knapp ein Drittel der Grundsteuer-Erklärungen eingetroffen. Rheinland-Pfalz meldet zum Stichtag 4. Oktober 794.940 eingegangene Erklärungen, was einer Quote von 32,1 Prozent entspricht. Rund 6,8 Prozent der eingegangenen Erklärungen lägen in Papierform vor, teilt Ann-Kathrin Tauber, Sprecherin des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums, mit.
In Hessen sind es etwas weniger: Insgesamt seien bisher rund 900.000 Erklärungen eingegangen, berichtet Catiana Monteiro Lanca, Sprecherin der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt. Dies entspricht einer Eingangsquote von etwa 31,5 Prozent. 94 Prozent davon seien digital übermittelt worden. Bezogen auf den elektronischen Eingang und im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einheiten liege Hessen deutlich über der bundesweiten Quote von 26 Prozent und daher weiterhin mit an der Spitze, heißt es aus Frankfurt.
Wer nach Ablauf der Frist seine Erklärung nicht abgegeben hat, muss mit Sanktionen vom Säumniszuschlag bis zum Bußgeld rechnen. Zunächst würden Erinnerungsschreiben des Finanzamts verschickt, erklärt die OFD-Sprecherin. Wo keine Angaben vorliegen, weil sich Eigentümer weigern, diese zu erklären, findet letztlich eine Schätzung statt – die erfahrungsgemäß eher zu Ungunsten der Steuerpflichtigen ausfällt.
Dafür kann die Finanzverwaltung, sobald ausreichend Erklärungen vorliegen, bereits Bescheide ausstellen und an die Eigentümer versenden. Bundesweit sei dies in Hunderttausenden Fällen geschehen, schrieb das Magazin „Capital“ Mitte September. Auch in Hessen wurden seit Juli erste Bescheide verschickt, berichtet OFD-Sprecherin Monteiro Lanca.
Wie stehen die beiden Bundesländer zu einer Fristverlängerung? Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sie bereits im Sommer und erneut in dieser Woche ins Gespräch gebracht. Man sei der Auffassung, „dass es zum jetzigen Zeitpunkt keiner allgemeinen Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bedarf“, heißt es aus Mainz; eine Verlängerung sei „bislang nicht vorgesehen“, heißt es aus Frankfurt. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) hatte jüngst im Landtag erklärt, eine vorzeitige Verlängerung sende das falsche Signal. Der Bund der Steuerzahler, die Bundessteuerberaterkammer und der Verband Haus & Grund sehen das anders. Und fühlen sich nun durch Ausnahmen bestätigt: In Baden-Württemberg bekommen private Eigentümer erst im ersten Quartal des neuen Jahres ein Erinnerungsschreiben – was de facto einer Fristverlängerung gleichkommt. Und in Thüringen wurde einigen Kommunen eine Fristverlängerung für ihre Grundsteuer-Erklärungen gewährt.