MAINZ - (nic/red). An diesem Mittwoch tritt die sechste Corona-Landesverordnung in Kraft und damit auch weitere Lockerungen für den Vereins- und Breitensport in Rheinland-Pfalz. Die neue Verordnung erlaubt jegliches Sporttreiben, insofern die Aktivität unter freiem Himmel und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern stattfinden kann.
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz begrüßt die weiteren Lockerungen für den Sport. Der kommisarische LSB-Präsident Jochen Borchert spricht von „einem weiteren wichtigen Schritt zurück in die Normalität“. Bereits vor drei Wochen waren Individualsportarten im Freien wie Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten, bei denen das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden können, wieder erlaubt worden.
Körperkontakt bleibt untersagt
Verboten ist weiterhin ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, heißt es in der Verordnung. Auch Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen. Ebenso dürfen Hallen und private Indoor-Sportanlagen noch nicht öffnen. Das gilt weiterhin auch für Fitnessstudios in Rheinland-Pfalz, während die Studios auf der anderen Rheinseite in Hessen bereits ab Freitag wieder öffnen dürfen.