Mainz 05: Johannes Kaluza sieht Ausgliederungspflicht der Lizenzspieler-Abteilung als hinfällig an
Johannes Kaluza, Vorstandsvorsitzender des FSV Mainz 05, sieht die Ausgliederungspflicht der Lizenzspieler-Abteilung der 05er als hinfällig an. Diese hatten Experten damit begründet, dass sich eingetragene Vereine „grundsätzlich nicht wirtschaftlich betätigen“ dürften. Der Bundesgerichtshofs sieht dies aber anders.
Von Bardo Rudolf
Sportredakteur Mainz
Johannes Kaluza. Foto: Sascha Kopp
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MAINZ - Persönlich kennt der Vorstandsvorsitzende des FSV Mainz 05 noch die wenigsten seiner Kollegen in der Fußball-Bundesliga. Kennenlernen wird Johannes Kaluza sie in den nächsten Monaten rund um die Spiele. Einige wird er aber auch außerhalb der Partien besuchen. Dass ihn einer seiner ersten Wege in dieser Mission zu Fritz Keller führte, war dabei geplant. Denn mit dem Vorstandsvorsitzenden des SC Freiburg wollte sich Kaluza über ein folgenreiches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) austauschen. Und die beiden kamen gemeinsam zu dem Schluss: Aufgrund dieses Urteils dürfen Fußball-Bundesligisten auch weiterhin als eingetragener Verein agieren. Eine Ausgliederungspflicht der Lizenzspieler-Abteilung der 05er, die bis dahin im Raum gestanden hat, sieht Kaluza damit als hinfällig an. Diese hatten Experten damit begründet, dass sich eingetragene Vereine „grundsätzlich nicht wirtschaftlich betätigen“ dürften. Das BGH sieht dies aber anders.
Ausgangspunkt der Diskussionen war der Streit um einen Verein, der Kindertagesstätten betrieb. Dieser wurde aus dem Vereinsregister gelöscht, weil er kommerziell in einer hohen Größenordnung tätig war. Gegen diese Entscheidung klagte der Verein – erfolgreich. „Zwar handelt es sich bei dem Betrieb der Kindertagesstätten um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Dieser Geschäftsbetrieb ist aber dem ideellen Hauptzweck des Vereins zugeordnet und fällt deshalb unter das sogenannte Nebenzweckprinzip“, schreibt das BGH in seiner Begründung des Urteils, das schon am 16. Mai beschlossen wurde, aber jetzt erst öffentlich beachtet wurde. Heißt übersetzt: Ein eingetragener Verein darf Geld in beliebiger Höhe umsetzen, wenn er dies in seinem gemeinnützigen Zweck macht. Dies gilt für Vereine aller Art vom Gesangsverein bis zum Sportklub. Und damit auch für die drei letzten Bundesligisten, die noch als e.V. agieren: FSV Mainz 05, SC Freiburg und FC Schalke 04. „Das setzt in der aktuellen Debatte einen Kontrapunkt“, findet Kaluza.
Kurzfristige Ausgliederung vermutlich vom Tisch
Der Vorstandsvorsitzende sieht damit den Druck aus der Diskussion genommen, ob der 1. FSV Mainz 05 seine Lizenzspieler-Abteilung ausgliedern soll. „Wir haben Wahlrecht, und folglich können unsere Mitglieder entscheiden: Bleiben wir in den bisherigen Strukturen oder wollen wir ausgliedern. Sicher werden wir nichts gegen den Willen der Mitglieder machen“, sagt Kaluza, der das Thema in den Gremien weiter prüfen wird. Eine kurzfristige Ausgliederung ist damit aber vermutlich vom Tisch.
Umso entspannter kann Kaluza den Bundesliga-Start am Samstag gegen Hannover 96 angehen. Dann wird er wohl nach Fritz Keller seinen nächsten Amtskollegen kennen lernen: 96-Boss Martin Kind plant, zum Spiel nach Mainz zu fahren. Der liefert sich aktuell einen Machtkampf mit den Ultras seines Vereins und kritisierte vor einigen Wochen: „In Mainz ist ein Kandidat, den die Ultras präferieren, Vorstandsvorsitzender geworden.“ Trotzdem würde sich Kaluza über ein Treffen mit Kind freuen.