EuGH stärkt Fluggastrechte bei Reisen über EU-Grenzen hinweg

Ein verspäteter Flieger kann den Auftakt des Urlaubs ganz schön durcheinanderbringen. Die EU hat für solche Fälle klare Entschädigungsregeln. Die können Fliegenden aber auch bei Reisen in Drittstaaten zugutekommen, wie der EuGH nun klarstellte.