Betreuung von Stiefkindern rechtfertigt Sonderurlaub

Die rechtliche Elternstellung ist kein Kriterium dafür, ob für ein betreuungsbedürftiges Kind bezahlter Sonderurlaub genehmigt werden muss oder nicht. Das hat ein Berliner Gericht entschieden.
Die rechtliche Elternstellung ist kein Kriterium dafür, ob für ein betreuungsbedürftiges Kind bezahlter Sonderurlaub genehmigt werden muss oder nicht. Das hat ein Berliner Gericht entschieden.
Sich acht Stunden nur mit beruflichen Dingen beschäftigen? Das entspricht in vielen Fällen wohl nicht dem Arbeitsalltag von Beschäftigten. Wann aber sind private Tätigkeiten überha...
Eigentlich pflegen die Eltern ihr Kind zu Hause. Als das Mädchen für fast ein Jahr in eine Klinik muss, stehen sie ihr auch dort bei. Dennoch ruht dann der Pflegegeldanspruch des K...
Wer entscheidet über Kinder-Impfungen, wenn die Eltern gegenteiliger Ansicht sind? Ein Gericht kann die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Dabei ist hauptsächlich ein Argume...
An den Pflegegrad sind bestimmte Ansprüche gekoppelt. Laien verlieren hier schnell die Übersicht. Eine interaktive Grafik hilft.
Sind beim Aufeinandertreffen zweier Elternteile Feindseligkeiten mit traumatischen Folgen fürs Kind zu befürchten, kann ein Elternteil etwa von einer Einschulung ausgeschlossen wer...
Der Willen der Kinder bei Umgangsregelungen entscheidet mit. Sie können etwa nicht zum Wechselmodell gezwungen werden.