Mieter zahlen auch für Gartenpflege

Gemeinschaftsgärten sind eine Zier für Mietwohnungsanlagen. Die Kosten für die Pflege können auf die Mieter umgelegt werden. Und zwar auch, wenn Mieter die Gärten nur anschauen dürfen.
Gemeinschaftsgärten sind eine Zier für Mietwohnungsanlagen. Die Kosten für die Pflege können auf die Mieter umgelegt werden. Und zwar auch, wenn Mieter die Gärten nur anschauen dürfen.
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