Förderungen für Fort- und Weiterbildungen- Diese Möglichkeiten gibt es
(Foto: Aduco)
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Dies Jahr hat es in sich. Coronabedingt sind viele Menschen in Kurzarbeit, Unternehmen mussten ihre Tore schließen und ob sie mit der Erlaubnis zum Öffnen weiter bestehen können, ist noch gar nicht klar. Für den Einzelnen bedeutet dies, dass er sich Sorgen um die Zukunft und seine Karriere macht und vielleicht auch mit dem Gedanken an eine Weiterbildung spielt.
Das Qualifizierungschancengesetz bietet sehr viele Möglichkeiten, auch bei engem Budget eine Fortbildung absolvieren zu können und hilft somit, aus der aktuellen Coronakrise, eine Chance zu machen. Unabhängig von Corona war die Regierung auch vorher bereits dabei, die Weiterbildungsmöglichkeiten zu verbessern und hat am sogenannten „Arbeit von morgen Gesetz“ gearbeitet, von dem es Anfang März einen ersten Entwurf gab.
Welche Bildungsangebote sind förderfähig
Ob und mit welchen Zuschüssen die Angebote von Bildungsträgern förderfähig sind, ist in der Regel den Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Die Fördermöglichkeiten können sich regional stark unterscheiden. Bei Unsicherheiten gibt es immer die Chance, ein Beratungsgespräch beim Seminaranbieter in Anspruch zu nehmen und sich hier Rat und Orientierung zu holen.
Bundesweit einheitlich ist geregelt, wie Förderinstrumente wie Vermittlungsgutschein, Aufstiegs BAföG oder Bildungsgutscheine genutzt werden können. Auch wenn Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden sollen, ist es gar nicht unbedingt erforderlich arbeitsuchend zu sein. Gerade für Arbeitnehmer in Kurzarbeit, gibt es viele Möglichkeiten, diese Zeit für Fortbildungen, die inzwischen auch oft online angeboten werden, zu nutzen. Hier muss die Antragstellung in der Regel über den Arbeitgeber erfolgen. Da ihm keine Kosten dadurch entstehen, sollte er bereit sein, auch spezielle Weiterbildungswünsche seiner Mitarbeiter zu realisieren. Kleine Unternehmen kennen sich oft mit den gesetzlichen Regelungen nicht aus, hier hilft der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur gerne weiter. Auch das BMAS hat hierzu viele Informationen auf seiner Webseite aufbereitet.
Weiterbildungsförderungen – darauf sollte geachtet werden
Sobald öffentliche Gelder für Förderungen verwendet werden, wie es beim Vermittlungsgutschein (auch AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Fall ist, müssen der anbietende Träger und die konkrete Bildungsmaßnahme nach den Richtlinien der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein. Dies unterliegt strengen Vorschriften und erfordert ein plausibles Qualitätsmanagementsystem und soll den Missbrauch von öffentlichen Geldern eindämmen.
Liegt diese Zertifizierung vor, so steht entweder in der Seminarbeschreibung, dass Bildungsgutscheine, AVGS oder Förderung durch Jobcenter und Arbeitsagenturen möglich sind. Besonders der AVGS kann auch an Personen ausgegeben werden, die noch in Arbeit sind, aber aufgrund fehlender Kenntnisse oder anderer Umstände, in naher Zukunft von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Üblicherweise werden AVGS für Coachings, Bewerbungsunterstützungen und fachliche Qualifizierungen in Kleingruppen ausgestellt. Hierzu gehören beispielsweise EDV Kurse, Kassentrainings, Bewerbungscoachings oder auch die Entwicklung eines Plans zur Arbeitssicherung (Potentialanalyse, Feststellung von Weiterbildungsbedarfen etc.)
Der Antrag kann erst einmal formlos gestellt werden. Es ist anzuraten, diesen schriftlich zu stellen und gut zu begründen. Auf schriftliche Anträge, muss schriftlich geantwortet werden, was das Einlegen von Rechtsmitteln – vereinfacht einen Widerspruch bei Ablehnung des Antrags, ermöglicht. Für Nichtkunden von Arbeitsagentur und Jobcenter ist anzuraten, eine frühere Kundennummer der Institution, sofern sie bekannt ist, anzugeben. Ähnlich wie bei der Steueridentifikations- oder Rentenversicherungsnummer wird diese personengebunden vergeben und bleibt bestehen, selbst wenn inzwischen andere Standorte der Institutionen aufgrund von Wohnortswechseln zuständig sind.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung eines AVGS gibt und dass Anträge immer vor der Anmeldung zu einer Weiterbildung gestellt werden. Als Antragstag, gilt der Eingangstag des Antrags bei der Institution, alternativ der Tag, an dem ein Antragsdokument (z.B. in einem persönlichen Gespräch) in der Behörde angelegt und ausgedruckt wird. Für Postsendungen sollte eine Einschreibensform gewählt werden. Oft wird auch dem Wunsch nachgekommen, bei persönlicher Abgabe am Empfang oder der Information, einen Posteingangsstempel mit Datum auf eine Kopie des Schreibens zu bekommen. Allerdings ist es gerade in der aktuellen Coronazeit schwierig, überhaupt bis zur Information vorzudringen.
Gute Gründe für eine Weiterbildung
Dass die Bewilligung eines AVGS im Ermessen des Entscheiders liegt, bedeutet, dass ihm gute Gründe die positive Entscheidung erleichtern. Denn im Grunde muss eben jener Entscheider, Begründungen liefern, um die staatlichen Ausgaben zu rechtfertigen. Liefert der Antragsteller die gleich mit und sie vertretbar, so fällt es einem Sachbearbeiter natürlich auch leichter, eine Bewilligung bei Vorgesetzten plausibel zu begründen.
Der formlose Antrag sollte auf jeden Fall ein konkretes Bildungsziel enthalten. Idealerweise wurden schon einige Seminare, Anbieter und Zeiten recherchiert. Dies lässt sich im Kursnet der Arbeitsagentur sehr gut umsetzen. Stehen keine Preise dabei, sollte Kontakt zum Anbieter aufgenommen werden, um diesen zu erfragen.
Wer noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist, muss glaubhaft machen, dass die Gefahr besteht, diesen Arbeitsplatz zu verlieren. Das kann durch den eigenen gesundheitlichen Zustand begründet sein. Wer bereits Bandscheibenvorfälle hatte, wird nicht mehr als Möbelträger arbeiten können und hat eine glaubhafte Begründung. Vielleicht ist die Auftragslage im Unternehmen schlecht und die Lohnzahlungen kommen schon unregelmäßig. Oder der Inhaber geht selbst in Pension und schließt seine Firma. Auch das sind Gründe, die dafür sprechen, dass die Stelle in Gefahr ist. Bei den fachlichen Kenntnissen sind Umstellungen auf neue Maschinen, Verfahren oder Computerprogramme gute Begründungen oder auch Modernisierungen, die dazu führen, dass spezielle Zertifikate benötigt werden, um Maschinen bedienen zu dürfen oder mit speziellen Materialien arbeiten zu dürfen.
Unterschied AVGS und Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein ist üblicherweise über länger andauernde Weiterbildungsmaßnahmen ausgestellt, die konkrete, berufliche Weiterbildungen beinhalten, teilweise sogar komplette Berufsabschlüsse. Ein AVGS hingegen kann auch über wenige Stunden ausgestellt werden und ist individueller auf den Bedarf des Einzelnen zugeschnitten.
Wird eine der Förderungen bewilligt, so muss auf die zeitliche und ggf. regionale Begrenzung des Gutscheins geschaut werden. Bei einer Einlösung außerhalb des Zeitraums kann der Gutschein verfallen. Zudem sind strenge Terminfristen vorgegeben, deren Einhaltung durch den Bildungsträger zu dokumentieren ist. So kann eine lange Fehlzeit bei einer Weiterbildungsmaßnahme zum Abbruch führen. Krankheit oder ein neuer Job haben hier in der Regel keine Konsequenzen. Sind die Gründe jedoch nicht akzeptabel (schlechte Alltagsstruktur und dadurch dauerndes Zuspätkommen oder komplette Fehltage), kann die ausstellende Stelle Regressansprüche geltend machen.
Kleiner Tipp: Wer den Wunsch nach einer Weiterbildung hat und weiß, wo er diese absolvieren kann, der sollte sich bei dem Bildungsträger Rat und Hilfe holen. Diese arbeiten mit den örtlichen Behörden zusammen und wissen, wonach Entscheider schauen, helfen Begründungen zu schreiben und kennen oft sogar direkte Ansprechpartner.