Wie Kurt Beck einem scheidenden Staatssekretär den Wechsel nach Koblenz erleichterte
KOBLENZ - Was genau der damalige Ministerpräsident Kurt Beck und sein Kulturstaatssekretär im Frühjahr 2010 besprochen haben – das wird wohl ein Geheimnis zwischen den beiden bleiben. Fakt ist: Am 1. Mai 2010 wechselte Staatssekretär Joachim Hofmann-Göttig (SPD) ins Amt des Koblenzer Oberbürgermeisters. Eigentlich hätte das für den nach Besoldungsstufe B 9 bezahlten Politiker einen finanziellen Rückschritt bedeutet. Jedoch versetzte ihn Beck vier Tage vor diesem Datum in den einstweiligen Ruhestand. Das hätte er nicht tun müssen. Doch für den damals 58-jährigen Spitzenbeamten Hofmann-Göttig hatte dies den Charme, ein monatliches Ruhegehalt von 1500 Euro zusätzlich zum OB-Salär von aktuell 9800 Euro zu erhalten.
Der SWR veröffentlichte am Montag die Zahlen. Insgesamt erhielt Hofmann-Göttig, dessen Amtszeit 2018 endet, 144 000 Euro zusätzlich. Auch erhielt er die ersten drei Monate noch das volle Staatssekretärsgehalt. Es liegt nahe, dass Beck seinem Spitzenbeamten finanzielle Nachteile im neuen Amt ausgleichen wollte. Zum einen lag der neue OB unterhalb von B 9. Ohne die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hätte er zudem nach Ende der Amtszeit als OB eine geringere Pension erhalten, da nach dem Beamtenrecht der Job in Koblenz als Maßstab gegolten hätte.
So weit, so gut. Einige Dinge bleiben bemerkenswert. Zum einen das Datum der Enthüllung – am kommenden Sonntag findet in Koblenz die Stichwahl um den OB-Posten statt, das Duell heißt David Langner (SPD) gegen Bert Flöck (CDU). Bemerkenswert sind zudem Äußerungen von Hofmann-Göttig in einem Interview mit der „Rhein-Zeitung“ von 2013. Dort ging es um gierige Politiker, Hofmann-Göttig sah sich nicht als ein solcher; schließlich werde er ja zwei Stufen geringer bezahlt als in seinem Job als Staatssekretär.
Auch wird die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand „ohne Gründe“ – so erlaubt es das Gesetz – von Staatsrechtlern kritisiert. Wie Ulrich Battis dem SWR sagte, brauche es einen sachlichen Grund; etwa wenn das Vertrauensverhältnis gestört sei. Auch laut Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim kann die Regierung nicht aus beliebigen Gründen den einstweiligen Ruhestand verfügen. Es müsse eine Störung des politischen Vertrauens vorhanden sein. Recht gebrochen hat die Regierung aber allem Anschein nach nicht. So bleibt es eine Debatte und die Frage, ob ein OB flunkern kann, wie er will.