Neue Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft
Die neue Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz sieht weitere Lockerungen vor. In Kinos darf jeder zweite Platz belegt werden. Neue Regeln gelten zudem für Veranstaltungen.
Von dpa
Auch manche Statuen in Mainz sind mit einer Maske ausgestattet.
(Foto: Sascha Kopp )
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RHEINLAND-PFALZ - In Rheinland-Pfalz tritt an diesem Mittwoch eine neue Corona-Verordnung in Kraft, die bisherige Bestimmungen zur Teilnahme an Versammlungen lockert. Die bereits 11. Corona-Bekämpfungsverordnung ist bis Ende Oktober gültig. Zu den wichtigsten Änderungen gehört eine Anhebung der maximalen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen. In Innenräumen sind jetzt bis zu 250 Menschen zugelassen, im Freien bis zu 500.
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Gesonderte Regelungen gelten für Veranstaltungen in großen Hallen, Sälen oder Stadien. Dort kann jeder zehnte Platz besetzt werden, wenn ein Hygienekonzept vorgelegt wird. Dies gilt auch für Fußballspiele. Gibt es etwa in Kinos oder auch in Kirchen eine feste Bestuhlung, reicht es, wenn jeweils ein Platz zwischen Besuchern frei bleibt.
Die wichtigsten Bestimmungen und Änderungen auf einem Blick
AHA-Regeln: Wichtigste Bestimmung für den Alltag bleiben die "AHA-Regeln": Die Abkürzung steht für Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. Im öffentlichen Raum soll stets ein Abstand zu anderen Menschen von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Zur persönlichen Hygiene gehören regelmäßiges Händewaschen mit Seife und Niesen oder Husten in die Armbeuge. Die Pflicht, eine Alltagsmaske zu tragen, gilt unter anderem in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Veranstaltungen allgemein: In Innenräumen können grundsätzlich bis zu 250 Menschen zugelassen werden, im Freien bis zu 500. Bisher galten Höchstgrenzen von 150 Anwesenden in Innenräumen und 350 im Freien.
Veranstaltungen speziell: In großen Hallen, Sälen oder Stadien kann jeder zehnte Platz besetzt werden, wenn ein gesondertes Hygienekonzept vorgelegt wird. Dies gilt auch für Fußballspiele. Dabei sollten möglichst nur Sitzplätze vergeben werden. Gibt es etwa in Kirchen, Kinos oder bei Konzerten eine feste Bestuhlung, reicht es für den Abstand, wenn jeweils ein Platz zwischen Besuchern frei bleibt. Am Sitzplatz entfällt die Maskenpflicht.
Einzelhandel: Ladeninhaber dürfen jetzt auf fünf Quadratmeter Verkaufsfläche einen Kunden oder eine Kundin zulassen. Bisher galt dies für jeweils zehn Quadratmeter.
Hygienekonzept auch für den Musikbereich
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat in Abstimmung mit dem Landesmusikrat auch ein neues Hygienekonzept für den Musikbereich erarbeitet. Die neuen Regeln gelten für Musikvereine, Chöre, freie Musikensembles und Musikschulen im Land. Sie sehen unter anderem in bestimmten Situationen eine Verringerung der bislang vorgeschriebenen Mindestabstände bei Proben und Auftritten vor.
Bei Chorproben im Freien reicht nach Maßgabe der Hygieneregeln künftig ein Abstand zwischen den Sängerinnen und Sängern von anderthalb Metern seitlich und zwei Metern in Singrichtung anstelle der bislang vorgeschriebenen drei Meter. Die Regel, dass Chorproben möglichst im Freien stattfinden sollen, bleibt allerdings bestehen.
Bei Proben und Auftritten mit Blasinstrumenten soll der Mindestabstand in Innenräumen auf zwei Meter und für alle Instrumente mit Ausnahme von Querflöten auf anderthalb Meter im Freien verkürzt werden. Dennoch müssen Musiker und Sänger auch künftig eine ganze Reihe von Vorsichtsmaßnahmen einhalten. So sollen beispielsweise Noten grundsätzlich nur mit Handschuhen verteilt werden. Kondenswasser von Blasinstrumenten muss "in entsprechend saugfähigen Tüchern oder Unterlagen aufgefangen werden, die danach persönlich zu entsorgen sind". Räumen, die von mehreren Gruppen genutzt werden, müssen vor jedem Wechsel desinfiziert werden.