MAINZ/OPPENHEIM - Klaus Penzer (SPD) hat eine harte Woche hinter sich. Am Montag verkündete die Staatsanwaltschaft, dass im Fall Held auch gegen ihn, den Oppenheimer Verbandsbürgermeister, ermittelt wird. Parallel sickerten Informationen durch zu seinen Nebenjobs. So hat Penzer, offenbar als Folge von Veröffentlichungen dieser Zeitung, im Dezember eine Summe von 17600 Euro für die Jahre 2014 bis 2016 an die Kasse der Verbandsgemeinde nachgezahlt. Es geht um Einnahmen, die er als Mitglied von Aufsichtsräten in der Wasserversorgung Rheinhessen (WVR), der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe (EDG) sowie der Rhein-Selz-Park GmbH hatte. Penzer bestätigte am Freitag entsprechende Informationen dieser Zeitung.
Allerdings sitzt Penzer schon viel länger in diesen Gremien, in der WVR etwa seit 1994 und in der EDG seit etwa 2000, wie der VG-Bürgermeister berichtet. Penzer ist kein Einzelfall. Wie berichtet, hatte der Verbandsbürgermeister aus Nieder-Olm, Ralph Spiegler (SPD), eingeräumt, die Einnahmen an die Gemeindekasse aus seinen Mitgliedschaften in WVR und EDG nicht abgeliefert zu haben. Mit Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landkreises.
Das Innenministerium hatte unlängst noch einmal klargestellt: Sitzt ein Bürgermeister oder Landrat kraft seines Amts in Gremien einer GmbH, muss er das Geld abliefern. Und zwar „unverzüglich“. In Nieder-Olm macht die CDU jetzt Druck: Spiegler müsse zahlen, und zwar schleunigst.
Auf der landespolitischen Bühne läuft das Thema seit Wochen nur zäh an. Umtriebig waren bisher vor allem die Grünen im Landtag – die koalitionsintern dem Vernehmen nach etwas ausgebremst worden sein sollen. Pia Schellhammer, parlamentarische Geschäftsführerin, sagt ganz klar: Es muss mehr Transparenz in den Rathäusern her. „Wir werden nun die Prüfungen des Innenministeriums abwarten und wenn Bedarf besteht, auch nicht zögern, gesetzliche Konsequenzen zu ziehen.“ Auch SPD und FDP – die die Anfrage dieser Zeitung übrigens mit genau dem gleichen Wortlauf beantworten, wollen abwarten, was bei Nachforschungen des Innenministeriums herauskommt. Zur Frage, wie mehr Transparenz bei Nebenjobs erzeugt werden kann, verweisen Genossen und Liberalen darauf, dass es bereits Regelungen in Rheinland-Pfalz gebe. Nun würden die „Einzelfälle“ geprüft. Auch die AfD spricht von Einzelfällen, befürwortet aber mehr Transparenz. Zum Fall des Nieder-Olmer Verbandsbürgermeisters Ralph Spiegler sagt die AfD: Die zuständige Aufsichtsbehörde müsse prüfen, ob ein Anfangsverdacht des Verstoßes gegen die Nebentätigkeitsverordnung bestehe. Die Vorermittlungen könnten womöglich in einem Disziplinarverfahren münden. Spiegler müsse dann sein Amt ruhen lassen. „Sollte sich bestätigen, dass hier vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen wurde, ist der Rücktritt vom Amt zwingend.“
Die CDU im Landtag sagt, der Rechtsrahmen reiche aus, damit Transparenz gegeben sei. Es bleibe aber Bürgermeistern und Landräten unbelassen, ihre Nebenjobs offenzulegen – im Rat oder auf der Homepage. Konkrete Initiativen plant in der Landespolitik derzeit niemand – es bleibt zäh.