Mittwoch,
17.04.2019 - 00:00
1 min
Kommentar zum Airbnb-Gesetz: Gefühlte Politik
Eine Ferienwohnung in den West Hollywood Hills mit Blick auf Los Angeles, und das zu einem bezahlbaren Preis? Ein erschwingliches Zimmer, in Fußweite von der Villa des verstorbenen Steve Jobs in Palo Alto entfernt? Ja, das geht – dank Airbnb. Die Strahlkraft der Internet-Plattform, die „private“ Unterkünfte weltweit vermittelt, bleibt ungebrochen. Das liegt auch an der Suche der Menschen nach authentischen Erlebnissen. Man kommt mit den Eigentümern ins Gespräch, erfährt etwas darüber, wie die Leute weltweit wohnen und leben. Trotz aller Unkenrufe, dass es sich nur noch um gierige Geschäftemacher und Spekulanten handele, die über Airbnb ihren Reibach machen. Ja, es gibt auch Nachteile. In Städten wie Paris sind ganze Nachbarschaften zu Geistervierteln geworden, weil es dort nur noch Airbnb-Wohnungen gibt. Für Anwohner kann es durchaus unangenehm sein, wenn man jede Woche neue „Nachbarn“ hat. Die Städte wiederum haben Sorge, dass sich der Wohnungsmangel verschärft und die Mieten weiter steigen. Allerdings bleibt es fraglich, ob das alleine an Airbnb liegt. Belegt ist das jedenfalls nicht. Ob es deshalb Sinn macht, in Rheinland-Pfalz quasi aus „einem Gefühl heraus“ neue Reglementierungen für Eigentümer und damit auch weitere Bürokratie zu schaffen, steht deshalb dahin. Trier ist nicht New York und Mainz nicht Paris. Vielleicht sollte sich manche Stadt in Rheinland-Pfalz darüber freuen, dass über Airbnb auch einmal jüngere Touristen vorbeischauen.