Keine Lohnfortzahlung mehr bei Quarantäne in Rheinland-Pfalz
Ungeimpfte erhalten ab 1. Oktober im Falle einer Corona-Quarantäne keine Lohnfortzahlung mehr. Doch es gibt Ausnahmen.
Von dpa
Eine Frau mit einer Impfdosis des Biontech-Vakzins Corminaty.
(Foto: dpa)
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MAINZ - Wer in Rheinland-Pfalz nicht gegen Corona geimpft ist und eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erhält, hat ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Zur Begründung teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Donnerstag mit, dass ab dem 1. Oktober grundsätzlich davon auszugehen sei, "dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben".
Schutzimpfung könnte Quarantäne verhindern
Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Dies sei aber nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr gegeben, wenn durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können, erklärte die Sprecherin.
In Hessen wird laut Medienberichten ähnliches geplant. Ein Beschluss hierzu soll aller Voraussicht nach am kommenden Montag gefällt werden.
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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 09.09.2021 um 14:53 Uhr publiziert.