Fall Mauss: CDU Rheinland-Pfalz akzeptiert Strafzahlung für illegale Parteispenden
Mit der Einwilligung zu einer Strafe für die Annahme illegaler Spenden will die CDU Rheinland-Pfalz einen Schlussstrich unter die Affäre ziehen, die mit dem Namen des Ex-Geheimagenten Werner Mauss verbunden ist.
Von Markus Lachmann
Reporter Politikredaktion Mainz
Die Landes-CDU - hier Generalsekretär Patrick Schnieder - akzeptiert die vom Bundestag angekündigten Strafzahlungen. Foto: Harald Kaster
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MAINZ - „Hätte, hätte, Fahrradkette.“ Patrick Schnieder hat eigentlich souverän durch die Pressekonferenz geleitet, aber an dieser Stelle verliert der CDU-Generalsekretär ganz kurz die Contenance. Hätte einer der CDU-Mitarbeiter mal das Wort „Nolilane“ in Google eingegeben, dann müsste die CDU nicht eine Strafe an den Bundestag in sechsstelliger Höhe zahlen. Denn dann hätte man merken müssen, dass Spenden, die von einem thüringischen Anwaltsbüro kamen, tatsächlich von dem umtriebigen Ex-Agent Werner Mauss kamen. Oder vielmehr von dessen Firma aus der Karibik, später aus Panama.
Schuldhaftes Verhalten bei sechs Spenden
Hätte, hätte, Fahrradkette. Nach den Berichten in der Presse muss es an den vergangenen Tagen hektische Sitzungen der CDU-Gremien in Rheinland-Pfalz gegeben haben. Erst vor wenigen Tagen war der CDU Post aus dem Bundestag ins Haus geflattert: Bei sechs von 13 Spenden, die die CDU zwischen 2002 und 2016 von besagtem Anwaltsbüro aus Eisenach erhielt, attestiert Berlin den Christdemokraten schuldhaftes Verhalten. Sie hätten stärker prüfen müssen, woher die Spenden kamen. Denn in den Verwendungszwecken stand „Nolilane“, mal mit, mal ohne Tippfehler, einmal das Wort „Mandant“.
Schnieder, der sich erneut ohne CDU-Vorsitzende Julia Klöckner der Presse stellt, betont: Die Mitarbeiter hätten bei allen Spenden bei dem thüringischen Anwaltsbüro angerufen und sich bestätigen lassen, dass dessen Anwälte auch wirklich die Spender waren. Auch die Bundeszentrale der CDU tat dies. Gleichwohl: Man müsse „akzeptieren“, dass man über dieses Nachfragen hinaus weitere Nachforschungen betreiben hätte müssen, sagt der General. In Zukunft, versichert Schnieder, werde man noch akribischer vorgehen. Es sei ein finanzieller Schaden, aber auch ein Imageschaden entstanden. „Das tut uns leid und das tut auch weh. Wir haben uns nach Kräften bemüht, die Dinge aufzuklären.“
Die Reue wirkt ein wenig aufgesetzt. Als ein Journalist fragt, wer denn eigentlich verantwortlich sei, zielt Schnieder auf den thüringischen Anwalt – ein Mann, der im Hunsrück bekannt ist, der Mauss gut kennt. „Derjenige, der vorgibt, zu spenden, es aber gar nicht tut.“ CDU-Landesschatzmeister (das ist er mittlerweile nicht mehr) Peter Bleser hatte vergangenes Jahr angekündigt, gegen den Anwalt Regressansprüche geltend zu machen, sollte es Strafzahlungen geben. Dazu hört man nun nichts mehr. Bleser kennt der Anwalt übrigens gut, er war auch schon öfter bei Werner Mauss in Altstrimmig, Hunsrück, zu Besuch. Nur von der Firma „Nolilane“, Eigentümerin des Maussschen Anwesens, will er im vergangenen Jahr das erste Mal gehört habe. Die Parteifreunde vor Ort haben ihm seine „Offenheit“ damit gedankt, indem sie ihn wieder als Bundestagskandidat nominiert haben. Ein Journalist will von Schnieder wissen, ob denn die Landes-CDU zu 100 Prozent hinter Peter Bleser stehe. „Er ist an der Basis mit hervorragendem Ergebnis nominiert worden. Das nehmen wir so zur Kenntnis.“
Strafzahlungen von 112.000 Euro an den Bundestag
Zu den Zahlen: Es geht um mindestens 13 Spenden. Zwei flossen 1999 und 2001, damals noch in Mark, umgerechnet 12.782 Euro. Sie wurden von einem gewissen „Richard Nelson“gezahlt, ein Alias-Name von Werner Mauss. Der Bundestag sieht hier noch weiteren Prüfungsbedarf. Sechs Spenden über insgesamt 56.000 Euro trugen im Verwendungszweck Wörter wie „Nolilane“ etc. Für sie verhängt der Bundestag Strafzahlungen, die sich auf 112.000 Euro summieren, das Doppelte der beanstandeten Summe.
Zudem gibt es Spenden, die vom Anwaltsbüro Hansen aus Eisenach/Thüringen kamen, aber keine weiteren Zusätze in den Verwendungszwecken hatten. Hier gibt es keine Strafzahlungen, auch wenn diese wie auch die „Nolilane“-Spenden nicht rechtmäßig waren. Aber eben kein schuldhaftes Verhalten, sagt der Bundestag.
Alle dubiosen Spenden hatte die CDU bereits an den Bundestag überwiesen – der größte Batzen kam von der CDU Cochem-Zell. Diese Gelder bleiben beim Bundestag, es handelt sich um rund 135.000 Euro. Plus Strafzahlungen von 112.000 Euro landet man bei 247.000 Euro, die der CDU dann fehlen werden. Die Kreis-CDU dürfte damit kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen.