Entscheidung über Held-Anklage erst kommendes Jahr
Am Mainzer Landgericht ist die Prüfung, ob die Anklage gegen Oppenheims früheren Stadtbürgermeister zulässig ist, auch nach vier Monaten nicht abgeschlossen.
Im Visier der Staatsanwälte: der Bundestagsabgeordnete Marcus Held.
(Archivfoto: dpa)
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OPPENHEIM/MAINZ - (upg). Ob sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held vor Gericht verantworten muss, wird erst im kommenden Jahr entschieden. Eine Sprecherin des Mainzer Landgerichts sagte am Montag auf Anfrage dieser Zeitung, dass die zuständige erste Große Strafkammer noch nicht über die Zulassung der im Juli eingereichten Anklage entschieden habe. Wegen der derzeitigen Arbeitsbelastung der Kammer sei aber „nicht mehr mit einer Entscheidung in diesem Jahr zu rechnen“.
Der frühere Stadtbürgermeister von Oppenheim ist von der Staatsanwaltschaft Mainz zusammen mit anderen Personen wegen des Verdachts der Untreue, des Betruges, der Bestechung und Bestechlichkeit bzw. der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sowie des Verstoßes gegen das Parteiengesetz angeklagt. Im Kern geht es um Grundstücksgeschäfte in einem Oppenheimer Neubaugebiet, die durch ein anonymes Dossier ans Licht gekommen waren. Held war nach zahlreichen Enthüllungen und Protesten im März 2018 zurückgetreten, hatte sein Bundestagsmandat jedoch behalten. Er hat die Vorwürfe stets bestritten, seine Anwälte lehnen eine Hauptverhandlung als unzulässig ab.