MAINZ-BINGEN - Unklar bleibt, ob der vom Kreistag Mainz-Bingen beschlossene Bürgerentscheid parallel zur Bundestagswahl am 24. September durchgeführt werden kann. Denn das Land hatte der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass ein Bürgerentscheid keine Wahl im Sinne des Kommunalwahlgesetzes ist. Deshalb müssen Wahlen und Bürgerentscheide rechtlich und organisatorisch voneinander getrennt ablaufen. Im Klartext heißt dies, dass ein Urnengang in einem Wahllokal nicht zulässig ist. Auch darf kein gemeinsamer Wahlvorstand gebildet werden. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für eine Rheinquerung, Hasso Mansfeld und Helga Lerch, machten am Freitag in einem Pressegespräch deutlich, dass der vom Kreistag im Mai beschlossene Bürgerentscheid am Tag der Bundestagswahl über die Bühne gehen muss. Auf die Ankündigung von Landrat Claus Schick, diesen Beschluss womöglich auszusetzen, reagierten Lerch und Mansfeld mit Unverständnis.