Rheinland-Pfalz: Ex-AfD-ler dürfen keine Fraktion gründen

Symbolfoto: dpa

Die rheinland-pfälzischen Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert und Jens Ahnenmüller wollten durch den Zusammenschluss Fraktionsprivilegien ergattern. Daraus wird wohl nichts.

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MAINZ. Die früheren AfD-Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert und Jens Ahnenmüller dürfen keine neue Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag bilden. Das hat der Ältestenrat am Dienstag beschlossen, wie diese Zeitung aus Landtagskreisen erfuhr. Das Plenum wird sich diesem Votum in seiner nächsten Sitzung anschließen.

Bubllies-Leifert war aus der AfD-Fraktion ausgetreten, Ahnenmüller ausgeschlossen worden. Beide erhofften sich durch die Bildung einer eigenen Fraktion unter dem Namen „Freie Alternative Gruppe im Landtag“ Privilegien: 2500 Euro Abgeordnetenzulage mit Oppositionszuschlag pro Monat, Aufnahme in Fachausschüsse, dieselben Redezeiten wie die anderen Oppositionsabgeordneten sowie Büros und Parkplätze.

Der Ältestenrat lehnte dies auf Antrag von Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) ab. Die Geschäftsordnung des Landtages sehe für das Ansinnen keine Regelungen vor. Das Bundesverfassungsgericht schreibe für solche Zusammenschlüsse zudem eine rechnerische Mindestgröße vor, die das Duo allein bei Weitem nicht erreicht. Weil beide Abgeordnete als Zusammenschluss „keinerlei eigene parlamentarische Aufgabe“ hätten, stehe ihnen auch die geforderte Geldzulage nicht zu.

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Von Ulrich Gerecke