Kinder und Jugendliche dürfen mit „banalen Infekten“ doch die Kita und die Schule besuchen - dies hat das rheinland-pfälzische Bildungsministerium nun deutlich gemacht.
RHEINLAND-PFALZ. Pünktlich zum Schulbeginn in der nächsten Woche hat das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz am Donnerstag eine aktualisierte Fassung des Hygieneplans herausgegeben, der über die neusten Regeln im Umgang mit Corona informiert. Zudem erhielten Eltern, Lehrer und Erzieher ein Merkblatt, das über den Umgang mit Erkältungskrankheiten informiert.
Nicht nur besorgte Eltern fragen sich, was in Corona-Zeiten gilt. Schließlich zählen Schnupfen, ebenso wie Husten und Fieber laut Robert-Koch-Institut zu den Symptomen einer Corona-Infektion und eine solche ist von einem „normalen“ grippalen Infekt kaum zu unterscheiden. Kranke Kinder können also eine mögliche Ansteckungsgefahr für andere bedeuten.
Andererseits ist es für berufstätige Eltern auch eine große Herausforderung, die Kinderbetreuung mit ihrer Arbeit in Einklang zu bringen – zumal viele aufgrund des Lockdowns im Frühjahr schon etliche Urlaubstage für die Betreuung ihres Nachwuchses aufgebraucht haben.
Corona-Test durch Arzt-Entscheidung
Nach dem neuen Hygieneplan gilt, dass Kinder, die einen banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens mit nur leichten Symptomen wie Schnupfen, leichtem Husten oder Halsschmerzen haben, die Schule oder Kita weiterhin besuchen dürfen.
Bei Infekten mit einer ausgeprägten Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes – zum Beispiel Fieber über 38 Grad (Schulkinder) und 38,5 Grad (Kleinkinder) – dürfen Schule und Kita nicht besucht werden. Wenn keine weiteren Anhaltspunkte für eine Covid-19-Infektion vorliegen – kein wissentlicher Kontakt zu einem bestätigten Fall – kann wie sonst auch bei Infekten die Genesung abgewartet werden. Die Eltern können entscheiden, ob sie den Arzt aufsuchen. Ein Corona-Test muss nur dann durchgeführt werden, wenn der Arzt das so entscheidet.
Wenn deutliche Covid-19-Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, eine Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns auftreten und wenn das Kind Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage vor der Erkrankung hatte, dürfen die Einrichtungen auf keinen Fall betreten werden. Es wird geraten, den Arzt zu kontaktieren.
Attest oder Nachweis nicht nötig
Generell gilt, dass kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig sind, um die Schule oder Kita nach der Genesung wieder besuchen zu dürfen. War das Kind nicht beim Arzt, muss es mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, bevor es wieder in die Schule oder Kita gehen darf.
Wurde ein Corona-Test durchgeführt, müssen Kinder und Jugendliche mindestens bis zur Mitteilung des Testergebnisses zu Hause bleiben. Ist das Testergebnis positiv, müssen die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und dürfen frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Kita oder Schule wieder besuchen.