Am 30. Januar wird über den Verkauf des Nürburgrings an den Düsseldorfer Autoteilehersteller Capricorn vor dem Gericht der Europäischen Union verhandelt. Der amerikanische...
LUXEMBURG. Der Verkauf des Nürburgrings kommt vor das Gericht der Europäischen Union. Die erste Verhandlung findet am Dienstag, 30. Januar, statt. Kläger ist der amerikanische Konzern „Nexovation“. Es geht um die Frage, ob der Ring samt Freizeitpark und Hotels für 77 Millionen Euro an den Düsseldorfer Autoteilehersteller Capricorn hätte verkauft werden dürfen – oder ob sich in dem Paket nicht „illegale Beihilfen“ verstecken. Je nachdem wie das Urteil fällt, könnten die derzeitigen Besitzverhältnisse am Ring kippen.
Die Europäische Kommission hatte am 1. Oktober 2014 entschieden, dass der Verkauf nicht gegen das Beihilferecht verstößt. Und das obwohl das Land „illegale Beihilfen“ für den Ring in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro bereitgestellt hat. Gegen diese Entscheidung der Kommission klagt nun der unterlegene Bieter Nexovation.
Mögliche Rückzahlung über 400 Millionen Euro
Das Sagen am Ring hat aber seit Ende Oktober eine Investorengruppe um den russischen Milliardär Viktor Charitonin. Dieser war am Ring eingestiegen, nachdem Capricorn nur einen Bruchteil des Kaufpreises von 77 Millionen Euro bezahlen konnte.
Nexovation wirft der Kommission vor, ein förmliches Prüfverfahren versäumt zu haben. Auch sei die Ausschreibung nicht ausreichend offen, transparent und nicht diskrimnierungsfrei verlaufen. Auch habe sie den Einstieg des neuen Investors falsch bewertet.
Entscheidung lässt noch auf sich warten
Kippt die europäische Gerichtsbarkeit den Beschluss der Kommission, könnte das dazu führen, dass große Teile des Deals als illegale Beihilfe bewertet werden – und dass die Ringbetreiber diese zurückzahlen müssen – das wären dann rund 400 Millionen Euro. Eine mögliche Insolvenz der Betreibergesellschaft wäre als Folge denkbar.
Allerdings ist für den 30. Januar nur eine Verhandlung angesetzt und noch keine Entscheidung. Selbst wenn diese gefällt ist, könnte sich eine konkrete Umsetzung verzögern. Dann hätten die Europäischen Kommission oder Nexovation die Möglichkeit vor die nächste Instanz zu ziehen: den Europäischen Gerichtshof.
Von Mario Thurnes