Bund der Steuerzahler hält Wahl von Marc Jan Eumann zum...

(rio). Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz hält die Wahl von Marc Jan Eumann zum Direktor der Medienaufsicht LMK für rechtswidrig. Dies hat die Interessengruppe in...

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MAINZ. (rio). Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz hält die Wahl von Marc Jan Eumann zum Direktor der Medienaufsicht LMK für rechtswidrig. Dies hat die Interessengruppe in einem Schreiben an die Staatskanzlei formuliert. Ihr Landesgeschäftsführer René Quante bezieht sich darin auf Äußerungen der Staatsrechtler Hubertus Gersdorf und Hans-Werner Laubinger: „Die LMK ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Personal dem öffentlichen Dienst angehört.“ Demnach würde für die Besetzung der „Leistungsgrundsatz“ im Grundgesetz gelten. Dieses verlange, dass jedes öffentliche Amt dem qualifiziertesten Bewerber übertragen wird. „Aus der genannten Vorschrift ergibt sich aber auch, dass allen in Betracht kommenden Personen die Möglichkeit eröffnet werden muss, sich zu bewerben“, schreibt Quante der Staatskanzlei. Die Direktorenstelle war nicht ausgeschrieben worden, eine „Findungskommission“ schlug Eumann vor.