Polizei darf auf Gastronomie-Gästelisten zurückgreifen

Ein Polizist. Symbolfoto: dpa
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Die hessische Polizei darf bei Ermittlungsverfahren die Gästelisten aus der Gastronomie einsehen.

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WIESBADEN. Die hessische Polizei kann für ihre Ermittlungen auf Gästelisten zugreifen, die zum Schutz vor dem Coronavirus von Restaurants, Hotels und Veranstaltern angefertigt wurden. Voraussetzung für die Sicherstellung dieser personenbezogenen Daten sei, dass das betreffende Dokument für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren von Bedeutung sei, erklärte das hessische Justizministerium am Mittwoch in Wiesbaden auf Anfrage. Dieses Vorgehen sei nach der Strafprozessordnung erlaubt.

Der SWR hatte zuvor über diese Verfahren in Hessens Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz berichtet. Der dortige Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann forderte hohe Hürden für den Zugriff der Polizei auf diese Corona-Gästelisten. Die Ausnahme dürfe nicht zur Regel werden.

Von dpa