Corona-Gipfel: Konflikte brechen im Kleingedruckten zutage

aus Coronavirus-Pandemie

Thema folgen
Ein Schild vor einem Geschäft informiert über die Eintrittsregeln. Foto: dpa/Sina Schuldt

Bund und Länder haben weitgehende Corona-Lockerungen beschlossen, aber eine einheitliche Linie gibt es einmal mehr nicht. Denn die Differenzen sind groß. Ein Überblick.

Anzeige

BERLIN. Der Wunsch nach Lockerungen der Corona-Maßnahmen war einhellig bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Mittwoch. Am 19. März sollen alle „tiefgreifenden“ Regeln fallen. Doch die Konflikte auf dem Weg dorthin zeigen sich auch im buchstäblich Kleingedruckten. In „Protokollerklärungen“ zum gemeinsam verfassten Beschlusspapier merken die Bundesländer an, mit was sie nicht zufrieden sind. So viele Protokollerklärungen wie diesmal gab es wohl selten nach einer Corona-MPK – auch dies ein Beleg für die anhaltenden Differenzen zwischen Bund und Ländern.

Bayern sorgt sich um den Schutz der Kinder

Am ausführlichsten und deutlichsten wird Sachsen. Der „Gesetzeszweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kann aktuell nicht mehr erreicht werden“, schreibt der Freistaat. Und solange die Voraussetzungen für eine allgemeine Impfpflicht „nicht präzise geklärt sind“, könne es diese nicht geben. Die weitgehende Abschaffung des Maßnahmenkatalogs im Infektionsschutzgesetz sei zudem „übereilt“, es brauche weiterhin einen „breiten Instrumentenkasten“. Die Pandemie nur anhand eines kalendarischen Datums für beendet zu erklären, sei falsch.

Bayern sorgt sich „um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in den Schulen und Kindertageseinrichtungen“, wenn die rechtlichen Grundlagen für die bisherigen Schutzmaßnahmen wegfallen oder abgeschwächt werden. Der Bund sei weiterhin in der Verantwortung, eine „Durchseuchung“ zu verhindern. Das Land bekennt sich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, pocht aber auf „praxistaugliche, bundeseinheitliche Vollzugsregeln“.

Baden-Württemberg fordert eine „Öffnung mit Absicherung“ – die Bundesregierung müsse eine Lösung auf den Weg bringen, mit der die Bundesländer auch nach dem 19. März „notwendige Infektionsschutzmaßnahmen“ ergreifen können.

Anzeige

Wie in Hessen gelockert wird, lesen Sie hier, was in Rheinland-Pfalz gilt, finden Sie hier.

Sachsen-Anhalt betrachtet den Beschluss nur als „einen Orientierungsrahmen für das Handeln der Bundesländer“ – und behält sich „unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten Abweichungen vor“.

Schleswig-Holstein wiederum teilt mit, dass die vergleichsweise hohen Impfquoten und die stabile Situation in den Kliniken schon im ersten Schritt „eine moderate Anpassung der Kontaktbeschränkungen“ auch für Zusammenkünfte mit Ungeimpften ermöglichten.

Am kürzesten ist die gemeinsame Erklärung von Hessen und Baden-Württemberg: Beide Länder „halten ein Impfregister für erforderlich, um zukünftig pandemischen Lagen wirksam begegnen zu können.“