Verwaltungsgerichtshof weist Klage gegen Frankfurter Terminal 3 ab
Der Kreis Groß-Gerau will den Bau des Terminals 3 auf dem Rechtsweg stoppen. Einen Angriffspunkt sieht er in der Verkehrsanbindung. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel geht die Strategie nicht auf.
Von dpa/chs
Symbolbild: Sebra/Fotolia
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KASSEL/FRANKFURT/GROSS-GERAU - Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat eine Klage des Kreises Groß-Gerau gegen den Bau des neuen Terminals 3 am Frankfurter Flughafen abgewiesen. Der Landkreis sei nicht klageberechtigt, entschieden die Richter am Mittwoch. Denn die durch die Stadt Frankfurt im Jahr 2014 erteilte Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt verletze Groß-Gerau nicht in seinen Rechten. Die vom Kreis befürchtete mangelhafte Verkehrsanbindung sei schon in Verwaltungsverfahren 2007 und 2013 geprüft worden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen (AZ 9 C 1231/15.T).
Groß-Gerau hatte der Stadt Frankfurt vorgeworfen, bei der Baugenehmigung des Terminals nicht geprüft zu haben, ob die Anbindung an die Autobahn 5 und die Skyline-Bahn des Airports rechtzeitig zur Inbetriebnahme fertig wird. Wenn irgendetwas mit der Erschließung des ersten Bauabschnitts nicht stimme, werde sich das Problem auf die Straßen verlagern, sagte die Rechtsanwältin des Landkreises.
Fraport: Auch Flugsteig G steht nichts mehr im Weg
Vertreter der Stadt Frankfurt betonten dagegen, keine Zweifel am Personentransportsystem des Betreibers Fraport zu haben. Sie verwiesen außerdem darauf, dass Fachfragen wie die Verkehrserschließung im Planfeststellungsverfahren schon im Jahr 2007 geklärt wurden. Bei der Baugenehmigung für das Terminal habe die Stadt diese nicht erneut prüfen müssen. Die Kasseler Richter sahen das ähnlich. Der Landkreis Groß-Gerau will die Urteilsbegründung nun abwarten und prüfen, ob er Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision einlegt.
Die Entscheidung aus Kassel bestätige die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung zu Terminal 3 als Bestandteil des mit der Planfeststellung genehmigten Ausbaus des Frankfurter Flughafens, sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport. Mit der Abweisung der Klage gebe es keinen Grund mehr, dass Flugsteig G als zweiter Bauabschnitt von Terminal 3 nicht gebaut werden könne. Der Flugsteig ist auf die Bedürfnisse der Billig-Airlines wie Ryanair ausgerichtet. Der formal zweite Bauabschnitt soll als erster fertig werden und bereits 2020 in Betrieb gehen. 200 Millionen Euro sind für das Projekt veranschlagt. Vier bis fünf Millionen Passagiere im Jahr können hier abgefertigt werden. Für diesen Bauabschnitt liegt allerdings noch keine Baugenehmigung der Stadt Frankfurt vor.
Tiefbau läuft
Am ersten Bauabschnitt von Terminal 3 wird bereits seit Oktober 2015 gebaut. Derzeit erfolgt auf der etwa 90.000 Quadratmeter großen Grundfläche des neuen Terminalhauptgebäudes der Tiefbau. 2019 folgt der Hochbau. Die Flugsteige H und J haben Kapazitäten für 14 Millionen Passagiere im Jahr. Geplante Inbetriebnahme ist 2023. Fraport betone, dass Terminal 3 auch über ein neues Passagier-Transport-System an die bestehenden Terminals angebunden sein werde. Pkw-Fahrer erreichten das Terminal 3 direkt über die erweiterte Anschlussstelle Zeppelinheim der Autobahn 5. In der Nähe des Terminals stünden 8500 Parkplätze zur Verfügung.
Die Anbindung des Terminals mit der S-Bahn sei unverzichtbar, erklärte der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nach dem Urteil. „Wir bedauern, dass die Klage des Kreises Groß-Gerau heute abgewiesen wurde“, sagte Vorstandsmitglied Stephan Baumann. Einmal mehr erweise sich der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens als Teil einer gigantischen Fehlplanung. Damals sei versäumt worden, den S-Bahn-Anschluss als Voraussetzung für den Betrieb des Terminals 3 festzuschreiben.