Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem hessischen Landeskriminalamt ist ein wichtiger Schlag gegen illegale Machenschaften im Internet gelungen. Am Mittwoch legten sie das Download-Portal „usenetrevolution.info“ lahm. Die Seite mit Raubkopien von Kinofilmen, Serien, Musik, E-Books und Computerspielen wurde abgeschaltet. In bundesweiten Razzien durchsuchten Fahnder unter der Woche Wohnungen von 42 Tatverdächtigen in 13 Bundesländern. Hauptbeschuldigter ist ein 49-jähriger Mann aus dem Wetteraukreis.
Von Nicholas Matthias Steinberg
Lokalredakteur Mainz
Hessische Sonderermittler haben die Plattform „usenetrevolution.info“ mit 27 000 Mitgliedern abgeschaltet. Bundesweit durchsuchten Fahnder bei Razzien Wohnungen von insgesamt 42 Tatverdächtigen. Der Hauptverdächtige lebt im Wetteraukreis. Foto: dpa
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WIESBADEN/FRANKFURT/DARMSTADT - Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem hessischen Landeskriminalamt ist ein wichtiger Schlag gegen illegale Machenschaften im Internet gelungen. Am Mittwoch legten sie das Download-Portal „usenetrevolution.info“ lahm. Die Seite mit Raubkopien von Kinofilmen, Serien, Musik, E-Books und Computerspielen wurde abgeschaltet. Laut Oberstaatsanwalt Alexander Badle geht es um insgesamt 330 000 Dateien, deren Urheberrecht von den Verantwortlichen des Portals verletzt wurde.
In bundesweiten Razzien am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche durchsuchten Fahnder die Wohnungen von 42 Tatverdächtigen in 13 Bundesländern. Sie stellten Datenträger und Computer sicher. Insgesamt waren mehrere Hundert Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaften im Einsatz.
Hauptbeschuldigter ist ein 49-jähriger Mann aus dem Wetteraukreis. Er soll als Administrator den technischen Betrieb des deutschsprachigen Portals, auf das 27 000 Mitglieder regelmäßig zugriffen, gesteuert haben. Auf die Server des Portals sowie der Vertriebsseite für Zugänge stießen die Ermittler in den Niederlanden und in Frankreich.
SONDEREINHEIT
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) dient Staatsanwaltschaften und Polizei als Ansprechpartner bei Internetkriminalität.
Bei der ZIT sind zwei Oberstaatsanwälte beschäftigt sowie zusätzlich drei Staatsanwälte abgeordnet; zeitlich befristet.
In Hessen wurden neben dem Hauptverdächtigen auch dessen 39-jährige Ehefrau, ein 42-Jähriger aus Darmstadt, ein 52-Jähriger aus Kassel sowie ein 41-Jähriger, der ebenfalls im Wetteraukreis lebt, hochgenommen. Sie sollen als Moderatoren und sogenannte „Uploader“ die Seite mit Dateien gefüttert und so deren Betrieb organisiert, zumindest aber maßgeblich unterstützt haben.
Gegen alle fünf wird nun wegen des Verdachts der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ermittelt. Das Strafmaß reiche laut Badle von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren. Den Urhebern der angebotenen Dateien sei ein Schaden von insgesamt 2,9 Millionen Euro entstanden.
Hessische Sondereinheit leitete die Ermittlungen
Die bei den Ermittlungen federführende Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) ist eine Sondereinheit der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Ihr Sitz ist in Gießen. Zuletzt sorgte die ZIT vor allem mit Ermittlungserfolgen im Dark Net für Aufsehen. So machten die Fahnder zuletzt etwa den Mann ausfindig, der dem Münchner Amokläufer vom Juli 2016 Waffe und Munition verkauft hatte. Mit der Waffe tötete dieser neun Menschen. „Hier liegt derzeit in der Tat ein Schwerpunkt der Arbeit“, sagt Badle. Im verborgenen Bereich des Internets tarnen sich die Fahnder auch als Lockvögel. „Trotz aller Aufmerksamkeit für das Darknet haben wir auch das Feld illegaler Downloadseiten weiterhin auf dem Schirm.“ Das zeige nicht zuletzt der jüngste Schlag gegen die Szene.
Auch der Aufwand für die jüngsten Ermittlungen beweist: Urheberrechtsverletzungen sind für Polizei und Justiz kein Kavaliersdelikt. Bundesweit waren neben der Frankfurter drei weitere Generalstaatsanwaltschaften (Bamberg, Dresden, Koblenz) sowie 14 Staatsanwaltschaften in die Razzien involviert. Unterstützt wurden sie bei den Zugriffen im Ausland von der europäischen Justizbehörde „Eurojust“ und dem Bundeskriminalamt.
Das nun angestrengte Verfahren richte sich zunächst nur gegen die Betreiber des Portals, erklärt Badle. Die Fahnder sichten in den kommenden Wochen und Monaten das bei den Durchsuchungen sichergestellte Beweismaterial und werten es akribisch aus. Dies werde mit Blick auf dessen Umfang „geraume Zeit“ in Anspruch nehmen, so der Oberstaatsanwalt.
Auch wenn zunächst nicht belangt, die Nutzer des Forums könnten sich ebenfalls strafbar gemacht haben. Bei „usenetrevolution“ handelt es sich um eine klassische Download-Plattform: Mit jedem Herunterladen werde eine unberechtigte Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks hergestellt. Das werde ebenfalls von Paragraf 106 Urhebergesetz erfasst, erklärt Badle.