In einem „sehr ungünstigen Erhaltungszustand“ ist die Mopsfledermaus. Foto: dpa
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WIESBADEN - Es wird eng für die Mopsfledermaus – zumindest in Südhessen. Windräder dürfen ihr immer mehr auf die Pelle rücken. Das hat das Umweltministerium in einem Schreiben an Brigitte Lindscheid (Grüne), Regierungspräsidentin in Darmstadt, klargestellt.
Bis Mitte 2016 war der Bau eines Windrads in Südhessen höchst problematisch, sobald im Umkreis von fünf Kilometern der geplanten Anlage eine Mopsfledermaus entdeckt worden war. Begründet wird das auch heute noch im Naturschutzleitfaden des Umweltministeriums: Die Fledermausart sei in einem „sehr ungünstigen Erhaltungszustand“.
Dessen ungeachtet hatte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) in einem ersten Erlass im Juni das Regierungspräsidium Darmstadt angewiesen, den Mindestabstand zunächst auf 1 000 Meter zusammenschnurren zu lassen. Nach einem zweiten Erlass muss er gegebenenfalls nur noch 200 Meter betragen. Begründet wird das mit Erkenntnissen des Bundesamts für Naturschutz, wonach Windräder im Einzelfall den Abstand von 1 000 Metern zu einer Mopsfledermaus-Kolonie unterschreiten könnten.
Die hessische FDP hat sich dem Kampf gegen Windräder verschrieben. Schon vor einem halben Jahr hatte sie geklagt, die Umweltministerin „opfert Fledermäuse für Windräder“. Jetzt prangert der FDP-Abgeordnete René Rock die „Doppelmoral“ der Grünen an: Die hätten sich beim Bau der Autobahn 44 in Nordhessen noch wegen streng geschützter Fledermäuse dafür eingesetzt, dass die gesamte Trassenführung verändert wird. Dies habe „viele Millionen Euro an zusätzlichen Kosten verursacht“. Wenn es aber „um das grüne Prestigeprojekt des Windkraftausbaus geht“, spiele der Artenschutz plötzlich keine Rolle mehr. Nunmehr könnten Windräder „direkt neben den Quartieren“ errichtet werden.
Unklar bleibt, ob es sich bei der 200-Meter-Regelung um eine „Lex Lindscheid“ handelt, weil in Südhessen die Energiewende forciert werden muss. Ein Sprecher des Umweltministeriums konnte jedenfalls nicht sagen, ob auch an die Regierungspräsidien Gießen und Kassel Erlasse zum Mindestabstand versendet wurden.
Dem Naturschutz-Leitfaden des Umweltministeriums ist freilich zu entnehmen, dass die Mopsfledermaus in Neukirchen (Stoppelsberg), Lenderscheid (Knüllwald), Berghofen (Rothaargebirge), Elmshausen (Lahntal), Hilders und Hauneck nachgewiesen wurde. Nicht aber in Südhessen.