Beuth: Bei Angriffen auf Polizisten reicht Geldstrafe nicht
Von Christian Stang
Reporter Politikredaktion Wiesbaden
In der Silvesternacht wurden Polizisten in mehreren Städten mit Steinen und Knallkörpern attackiert. Foto: dpa
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WIESBADEN - Hessen unternimmt erneut einen Anlauf, um härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten zu ermöglichen. Das Strafgesetzbuch war erst im April vergangenen Jahres in diesem Sinn verschärft worden. Kernpunkt der Neuregelung, die auf eine hessische Initiative zurückgeht: Angriffe auf Polizeibeamte können auch dann mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden, wenn sie während allgemeiner Diensthandlungen erfolgen, etwa einer routinemäßigen Streifenfahrt. Vor der Novelle konnten Angriffe nur im Zusammenhang mit einer Vollstreckungshandlung bestraft werden, beispielsweise einer Festnahme. Diese Neuerung konnte Hessen ebenso durchsetzen, wie die Einbeziehung von Feuerwehrleuten, Katastrophenschützern oder Rettungsdiensten in den neuen „Schutzparagrafen“ im Gesetz.
Allerdings verzichtete der Bundesgesetzgeber entgegen dem hessischen Vorstoß auf die Anhebung der Mindeststrafe von drei Monaten auf sechs Monate bei tätlichen Angriffen. Hier sieht der hessische Innenminister Peter Beuth nun erneuten Handlungsbedarf. Zuletzt hätten die zahlreichen Angriffe auf Polizisten und Einsatzkräfte in der Silvesternacht verdeutlicht, dass deren Schutz weiter verbessert werden müsse, sagte der CDU-Politiker. Beuth erneuerte den Vorschlag, die Mindeststrafe auf sechs Monate anzuheben. Anders als eine dreimonatige Strafe kann diese nicht mehr in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Wer gewissenlos Helfer angreife, müsse „so hart bestraft werden, dass es wehtut“.
Es dürfte allerdings schwierig werden, für den Vorschlag die erforderlichen Mehrheiten zu organisieren. Das zeigt die lange Vorgeschichte des Schutzparagrafen. Schon in der vorigen Wahlperiode war der damalige Innenminister Boris Rhein (CDU) wegen des Widerstands der SPD-Länder mehrfach mit dem Versuch gescheitert, in der Innenministerkonferenz ein einstimmiges Votum zur Verschärfung des Strafrechts herbeizuführen. Nach den schweren Ausschreitungen rund um die Eröffnung der Europäischen Zentralbank im März 2015 in Frankfurt ergriff Hessen mit einem Gesetzentwurf im Bundesrat erneut die Initiative für den verbesserten Schutz der Einsatzkräfte, die dann zwei Jahre später in wesentlichen Teilen umgesetzt wurde.
DAS GESETZ
Nach der Reform des Strafgesetzbuchs im vergangenen Frühjahr wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Bei tätlichen Angriffen beträgt das Strafmaß drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Damit bleibt die Umwandlung in eine Geldstrafe möglich. Eine Mindeststrafe von sechs Monaten, wie dies Hessen fordert, schlösse diese Option dagegen aus.
Mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten für Angriffe auf Einsatzkräfte ziehe der Staat eine klare rote Linie und verdeutliche den besonderen Unwert eines solchen Angriffs, sagte Beuth zum jüngsten hessischen Vorstoß. Das wäre auch ein klares Signal an alle potenziellen Straftäter. Denn am Ende müsse der Staat diejenigen schützen, die täglich für die Bürger im Einsatz seien.
FDP kritisiert Vorstoß als Populismus
Die FDP sprach von einer populistischen und sinnlosen Forderung des Innenministers. Schon die von Beuth mitinitiierte jüngste Erhöhung des Strafrahmens für Angriffe auf Einsatzkräfte habe keine Wirkung gezeigt, sagte der innenpolitische Sprecher Wolfgang Greilich. Das hätten die Vorfälle der letzten Silvesternacht gezeigt. Wenn dem Innenminister jetzt angesichts der erneuten Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte nichts Besseres einfalle, als erneut die Verdoppelung der Mindeststrafandrohung zu fordern, sei das ein Armutszeugnis und Flucht in den Populismus. Beuths Vorstoß bestätige den Eindruck, dass der Innenminister lieber mit Worten als mit Taten glänzen wolle, meinte Greilich.