Der Flughafen Frankfurt-Hahn ist insolvent. Was bedeutet das für gebuchte Flugreisen in den kommenden Tagen? Und haben Passagiere nun ein Rücktrittsrecht?
Von Stephen Weber
Zentraler Reporter
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• Ein Unternehmen muss Insolvenzantrag stellen, wenn es zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Interessen der Gläubiger zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. In einem Insolvenzplan kann allerdings auch eine davon abweichende Regelung getroffen werden, vor allem wenn sie zum Erhalt eines Unternehmens dient.
• Das Insolvenzgericht prüft zunächst die Antragsvoraussetzungen. Für eine Eröffnung muss genügend Masse, also verwertbares Vermögen, vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt. Dann müssen sich die Gläubiger selbst darum kümmern, dass ihre Forderungen erfüllt werden.
• Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter bestimmt. Er erhält besondere Vollmachten, sichtet das vorhandene Vermögen und prüft die Bücher sowie die gegen den Schuldner bestehenden Forderungen. In Abstimmung mit den Gläubigern kümmert sich der Verwalter um ein Sanierungskonzept, sucht nach potenziellen Käufern und sorgt dafür, dass die Beschäftigten drei Monate lang Insolvenzgeld vom Arbeitsamt bekommen.
• Spätestens drei Monate nach Verfahrenseröffnung entscheidet die Gläubigerversammlung auf Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters, ob das Unternehmen liquidiert oder mit dem Ziel einer Sanierung fortgeführt wird.