Unabdingbare Sterilitätskriterien für die Nutzung selbst genähter Behelf-Mund-Nasen-Schutz (BMNS): Vor dem Praxiseingang müssen zuerst die Hände desinfiziert, dann eine BMNS angelegt werden, die nach Gebrauch in der Praxis in einen luftdichten Treteimer entsorgt wird. Dieser ist mit einem Baumwollsack ausgelegt, der – wenn er voll ist – vor Ort bei 90 Grad gewaschen wird. Auch nach der Wäsche werden die Masken nur mit Einmalhandschuhen angefasst, von Personal, das mit so genannten Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 ausgestattet ist. Anschließend werden sie ganz heiß gebügelt und steril zwischengelagert.