- Beim Opferbeauftragten des Bundes, der für Hanau zuständig ist, waren 68 Anträge von Verletzten, Hinterbliebenen und unmittelbar gefährdeten Augenzeugen des rechtsextremistischen Anschlags von Hanau eingegangen. Von diesen sind bislang 60 positiv beschieden. Zwei Anträge sind noch offen, fünf wurden abgelehnt, ein Antrag wurde zurückgezogen.
- Insgesamt hat der Bund sogenannte Härteleistungen in Höhe von 1.199.000 Euro ausbezahlt, davon 1.090.000 Euro an 42 Hinterbliebene: Eltern, Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Geschwister. Mit 109.00 Euro wurden 19 körperlich verletzte und traumatisierte Opfer unterstützt. Eine einzige Familie erhielt 270.000 Euro.
- Zu den Betroffenen des Anschlags in Hanau gehören neben den Hinterbliebenen, Verletzten, Kiosk- und Barbesitzern auch die Augenzeugen, die die Tat miterleben mussten.