Eigentlich sollte Prostitution ab Mittwoch zumindest in Rheinland-Pfalz wieder erlaubt sein – nach massiver Kritik bleiben die Bordelle aber doch vorerst geschlossen.
Von Christian Matz
Reporterchef
Eine Frau im Eingangsbereich eines Bordells.
(Symbolfoto: dpa)
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MAINZ - Die Bordelle in Rheinland-Pfalz dürfen nun doch nicht öffnen. Das hat das Gesundheitsministerium nach einer Sitzung des Ministerrates am Montagnachmittag bekannt gegeben. Nach der neuesten, neunten Corona-Bekämpfungsverordnung sollte der Betrieb eigentlich von diesem Mittwoch an wieder erlaubt sein. Dagegen hatte es massive Kritik nicht nur aus der Landtagsopposition gegeben. Der Vorwurf: ein hohes Infektionsrisiko und falsche Prioritätensetzung.
„Der ursprünglichen Entscheidung, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen eine Öffnung unter Hygieneauflagen und mit eingeschränktem Leistungsspektrum ab dem 10. Juni zu ermöglichen, lag zugrunde, dass es in Anlehnung an die körpernahen Dienstleistungen folgerichtig sei, gewisse Dienstleistungen auch in Bordellen zuzulassen. Dies hätte sogenannte „erotische Massagen“ betroffen“, erklärte das Gesundheitsministerium.
In der Mitteilung wird auch Bezug genommen auf die Reaktionen: „Wir haben seitdem eine große Resonanz erhalten, auch von Ordnungsämtern, dass sie, anders als für andere „körpernahe Dienstleistungen“, die vorgesehenen weitreichenden Hygiene-, Vorsichts- und Reinigungsvorgaben in Bordellen nicht gleichermaßen effektiv kontrollieren könnten und dass die Nachverfolgung bei Auftreten von Infektionsfällen bei realistischer Betrachtung nur schwer zu gewährleisten sei.“
Rheinland-Pfalz wäre das erste Bundesland gewesen, dass die Prostitution wieder erlaubt hätte. Vor dem Hintergrund, dass die Bordelle in anderen Bundesländern weiterhin geschlossen bleiben, gelte es, „eine Verlagerung von Sexualdienstleistungen nach Rheinland-Pfalz zu vermeiden“. Eine Öffnung solle vielmehr im Gleichklang der Bundesländer erfolgen.
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