Für Corona-Hotspots in Hessen gilt ab Freitag eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Darüber informierte Ministerpräsident Volker Bouffier.
HESSEN. In Hessen gilt in Corona-Hotspots vom kommenden Freitag an bis 10. Januar eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen sind nur aus wichtigen Gründen möglich. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in den betroffenen Regionen ganztags untersagt. Das kündigte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstag in einer Regierungserklärung vor dem Landtag an. Die Regelung gilt in kreisfreien Städten und Landkreisen mit einem Inzidenzwert von mehr als 200 Neuinfektionen binnen einer Woche. Aktuell (Stand: Dienstag, 14 Uhr) ist diese Schwelle in der Stadt Offenbach und im Main-Kinzig-Kreis überschritten. Die Kreise Groß-Gerau und Offenbach liegen knapp darunter. Die Maßnahmen können laut Sozialministerium erst dann wieder aufgehoben werden, wenn die Inzidenz drei Tage in Folge unter 200 gesunken ist.
Einschränkungen sind ein Kompromiss
Bouffier sagte voraus, dass die Pandemie mindestens bis zum Sommer kommenden Jahres die zentrale politische und gesellschaftliche Herausforderung bleiben werde. Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen wäre es „epidemiologisch das Beste und das natürlich am schnellsten wirksame Mittel, einen Total-Lockdown zu verhängen und alles zu schließen“, so der Regierungschef. Das führte aber zu immensen Schäden in der Wirtschaft, bei der Betreuung von Kindern und in den Schulen. Daher seien die jüngsten zwischen Bund und Ländern verabredeten Einschränkungen ein Kompromiss zwischen wirksamer Infektionsbekämpfung und gleichzeitiger Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten hatten am 2. Dezember unter anderem vereinbart, Kontakte auf höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten zu beschränken. Die Maßnahmen hätten gewirkt und den steilen Anstieg der Infektionen gebremst, sagte Bouffier. Insbesondere sei es gelungen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der Ministerpräsident versicherte erneut, dass die Kontaktbeschränkungen in Hessen vom 23. Dezember bis 1. Januar gelockert werden sollten. Dann könnten sich bis zu zehn Personen ohne Beschränkung der Zahl der Hausstände treffen. Es werde möglich sein, dass die Menschen bei Verwandtenbesuchen in Hotels übernachteten. Das seien keine touristischen Reisen, für die Hotelübernachtungen aktuell untersagt sind. „Es ist auch epidemiologisch sehr viel sinnvoller, in einem Hotel zu übernachten als auf engstem Raum, klassischerweise auf dem Wohnzimmersofa“, erklärte der Regierungschef.
Neue Verordnung soll am 16. Dezember kommen
Bouffier kündigte für den 16. Dezember eine Verordnung mit neuen Corona-Maßnahmen an, die dann bis zum 10. Januar gelten werde. Hessen wolle mit neuen Maßnahmen bewusst noch etwas abwarten, um dann anhand aktueller Infektionszahlen zu entscheiden. „Aber nach meinem heutigen Eindruck sind weitere Einschränkungen nach Weihnachten, insbesondere für die Silvesterzeit, sehr wahrscheinlich“, sagte Bouffier, ohne Details zu nennen.
Deutliche Kritik übte er an der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und am Landeselternbeirat, die Zahlen über ein geringes Infektionsgeschehen in den Schulen als falsch bezeichnet hätten. „Wer die Erkenntnisse der Gesundheitsämter ohne konkreten Beleg anzweifelt, Unsicherheit und Ängste schürt, der handelt unverantwortlich“, sagte Bouffier. Hessen werde so lange wie möglich am Präsenzunterricht festhalten.