Ampel-Pläne: Haftstrafen für Impfnachweis-Fälschung?
Wer Impfnachweise fälscht, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Das sieht ein Entwurf des neuen Corona-Regelwerks vor. Auch für Klinik-Besucher soll es Vorgaben geben.
Von dpa
Wer seinen Impfnachweis fälscht, muss in Zukunft möglicherweise mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe rechnen.
(Foto: dpa)
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
BERLIN - Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen sollen nach den Plänen der Ampel-Parteien im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Das sieht ein Entwurf für das künftige Corona-Regelwerk vor, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. Über den Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag, wurde am Dienstagabend im Hauptausschuss des Bundestags beraten.
Demnach soll die Herstellung und auch die wissentliche Nutzung nicht nur gefälschter Impfnachweise künftig strafbewehrt sein. Mit der Regelung werde die Strafbarkeit für den Fall klargestellt, dass eine "nicht berechtigte Person" einen Test ausstellt, heißt es. Auch der wissentliche Gebrauch eines falschen Testnachweises "mit dem Zweck der Täuschung" sei strafbewehrt.
In besonders schweren Fällen des "unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen", wenn "der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande" handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein.
Neue Regelungen für die Pflege
Beschäftigte und Besucher sollen Kliniken und Pflegeeinrichtungen nach den Plänen der möglichen Ampelkoalition nur mit tagesaktuellem negativem Corona-Test betreten dürfen. Das geht aus einer Vorlage für den Hauptausschuss des Bundestags hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Bei Beschäftigten, die geimpft oder genesen sind, soll die Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen können, also durch einen Selbsttest. Ein PCR-Test soll zweimal pro Woche reichen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung soll die Testpflicht gelten.
Eine Impfpflicht für Einrichtungen etwa der Pflege will die mögliche Ampelkoalition dagegen vorerst nicht vorsehen. Darüber solle in den nächsten Wochen entschieden werden, hatte es geheißen.