Gegen das 2G-Optionsmodell in der hessischen Corona-Verordnung hat die AfD-Landtagsfraktion Klage eingereicht. Der Eilantrag ist am Freitag eingegangen.
Von dpa
In Hessen dürfen seit neuestem auch Einzelhändler das 2G-Modell anwenden und nur Geimpfte und Genesene in den Laden lassen.
(Foto: dpa)
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Wiesbaden - Die AfD-Landtagsfraktion hat beim Staatsgerichtshof Klage gegen das 2G-Optionsmodell in der hessischen Corona-Verordnung eingereicht. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Freitag den Eingang des Eilantrags. Die AfD-Fraktion möchte juristisch erreichen, dass die Regelung für verfassungswidrig erklärt wird. Wählt ein Veranstalter die 2G-Option, darf er nur Geimpfte und Genesene in seine Räume oder Läden lassen. Allerdings entfällt dann die Abstands- und Maskenpflicht.
Pandemische Lage sei nicht mehr gegeben
Hessen hatte Mitte Oktober das 2G-Optionsmodell auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet - also auch auf den Lebensmittel-Einzelhandel. Bis dahin war das Zugangsmodell im Handel ausschließlich bei Veranstaltungen erlaubt. Betreiber im Kultur-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereich konnten bereits vorher die 2G-Regel anwenden.
Die AfD-Fraktion erklärte, das 2G-Optionsmodell führe zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Freiheitsrechte. Der rechtspolitische Sprecher der Partei, Gerhard Schenk, erläuterte, Voraussetzung für das 2G-Modell sei laut Infektionsschutzgesetz, dass eine pandemische Lage vorliege. "Diese ist aber im Rechtssinne eindeutig nicht mehr gegeben."
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