Wiesbaden verlängert die am Sonntag auslaufenden Verfügungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Damit besteht unter anderem weiterhin das Besuchsverbot in Krankenhäusern.
WIESBADEN. Der Verwaltungsstab Wiesbaden hat die am Sonntag, 24. April, auslaufenden Allgemeinverfügungen verlängert. Das geht aus einer Meldung des Offiziellen Pressedienstes der Landeshauptstadt Wiesbaden von Mittwoch, 21. April, hervor. Die Verfügungen gelten nun bis Sonntag, 23. Mai. Damit besteht das Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf stark frquentierten Flächen und in Ganztags- und Betreuungseinrichtungen weiterhin. Auch das Verbot zum Verkauf und Konsum von Alkohol auf publikumsträchtigen Plätzen bleibt damit bestehen.
Appell an Wiesbadener und Wiesbadenerinnen
„Leider sind die Maßnahmen nach wie vor weiter notwendig und vom Landesgesetzgeber vorgeschrieben, um Menschen vor Infektionen zu schützen“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Wir bitten alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener weiterhin um Verständnis und appellieren dringend, sich an die Maßnahmen und besonders das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu halten. Bitte machen Sie mit und halten Sie durch.“ Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und auch mit Bußgeldern ahnden, jedoch sollte die Einhaltung dieser Pflichten allein als Rücksichtnahme auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger selbstverständlich sein.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den folgenden Flächen und Plätzen ganztägig untersagt: auf dem Gebiet des „Historischen Fünfecks“; im Kulturpark; auf dem Bahnhofsplatz 1-3 (Bahnhofsvorplatz) einschließlich der angrenzenden Bushaltestelle „Hauptbahnhof“ am Kaiser-Friedrich-Ring (Bussteig A); in der Reisingeranlage und Herbertanlage, auf der Fläche des Warmen Damm (einschließlich der Straße Am Warmen Damm), auf der Fläche des Bowling Green; auf dem Blücherplatz, auf dem Wallufer Platz, in den Nerotalanlagen, in der „Eleonoren Anlage“, das heißt der Rheinanlage in Mainz-Kastel und auf dem Gebiet in Biebrich bis zum Rhein, das begrenzt wird durch die Rheingaustraße beginnend ab der Straße Am Parkfeld bis zur Wilhelm-Kopp-Straße. Neu hinzugekommen ist laut der Pressemitteilung der Landeshauptstadt das Gebiet des Schiersteiner Hafens. Die genaue Abgrenzung dieser Flächen findet sich in den Texten der Allgemeinverfügung sowie auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden. An diesen Örtlichkeiten ist zudem der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr untersagt.
Kontaktmöglichkeiten bei Fragen
Stadt und Feuerwehr bitten weiterhin darum, nicht die Notrufnummer 112 bei Fragen zum Coronavirus anzurufen. Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden ebenfalls unter der (0800) 5554666 montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona finden Sie hier.