(red). Der Sportbund Rheinhessen weist darauf hin, dass noch bis zum 31. März Zuschüsse für Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter beantragt werden können....
MAINZ-BINGEN. (red). Der Sportbund Rheinhessen weist darauf hin, dass noch bis zum 31. März Zuschüsse für Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter beantragt werden können. Jährlich schüttet der Sportbund Fördermittel für Kinder und Jugendliche sowie lizenzierte Übungsleiter in den Sportvereinen aus. Dabei variiert die Zuschusssumme je Lizenz und wird jedes Jahr von den Sportbünden in Rheinland-Pfalz gemeinsam beschlossen. Im vergangenen Jahr konnten pro lizenziertem Übungsleiter oder lizensierter Übungsleiterin 120 Euro und je Kind und Jugendlichem im Verein 3 Euro bewilligt werden. Für einen lizenzierten Vereinsmanager im Nebenamt wurden 338 Euro und je Vereinsmitglied 0,28 Euro bezuschusst.
Voraussetzung für Zuschüsse ist eine gültige DOSB-Lizenz. 2022 bezuschusste der Sportbund Rheinhessen die Sportvereine mit insgesamt über einer halben Million Euro aus Landesmitteln. Bei Übungsleitern und Trainern erfolgt die Bezuschussung rückwirkend, wozu alle Personen anzugeben sind, die im Jahr 2022 mindestens 40 Stunden für den Verein geleistet haben. Bei Vereinsmanagern wird in haupt- und nebenamtliche Tätigkeiten unterschieden. Die Bezuschussung erfolgt erstmalig auch rückwirkend für 2022. Für eine zuschussfähige Tätigkeit im Nebenamt sind mindestens 100 Stunden im Jahr zu leisten. Für hauptamtliche Vereinsmanager ist mit dem Antrag eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Stellenbeschreibung einzureichen. Bei lizenzierten Jugendleitern ist eine Jugendordnung im Verein erforderlich, auch hier wird der Zuschuss rückwirkend für 2022 gezahlt. Pro Verein können zwei Jugendleiter oder Jugendleiterinnen bezuschusst werden, Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können einen dritten Jugendleiter angeben.