RHEINHESSEN - (nap). Weil er keine Ausnahmegenehmigung vorlegen konnte, hat ein Lkw-Fahrer am Sonntag seinen Sattelzug bis 22 Uhr abstellen müssen. Gegen 12.25 Uhr hatte ihn eine Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim auf der A 61 angehalten und kontrolliert. Wie die Polizei mitteilt, war der 55-Jährige auf dem Rückweg von einer Warenlieferung nach Luxemburg. Das Sonntagsfahrverbot für Lkw gilt bis 22 Uhr. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld.