Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Worms beschlossen
In Worms wird es eine nächtliche Ausgangssperre geben. Das hat die Stadt wegen der hohen Zahl an Corona-Infektionen nun beschlossen.
Von dpa
Ausgangssperre in Worms: Nachts sollen die Straßen leer bleiben.
(Foto: dpa)
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WORMS - Die Stadt Worms hat wegen der hohen Zahl von Corona-Infektionen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen. Der Entwurf für eine Allgemeinverfügung sieht vor, dass sich von 21 Uhr am Abend bis 5 Uhr am Morgen niemand im Wormser Stadtgebiet draußen aufhalten darf, wie die Stadt am Montag mitteilte. Dies gilt auch für Menschen, die nicht in Worms wohnen. Ausnahmen gibt es bei beruflichen Gründen, medizinischen Notfällen, Besuchen von Ehe- oder Lebenspartnern, für die Unterstützung von Pflege- und Hilfsbedürftigen, die Begleitung von Sterbenden oder Schwerstkranken sowie das Ausführen von Hunden.
"Die neue Allgemeinverfügung zielt hauptsächlich darauf ab, die Kontaktmöglichkeiten weiter einzuschränken mit dem Ziel, das Infektionsgeschehen in unserer Stadt wieder einzudämmen", erklärte Oberbürgermeister Adolf Kessel (CDU). Die Verfügung muss noch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt und dann im Amtsblatt bekanntgemacht werden. Die Regelungen treten dann am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Stadt habe sich bereits telefonisch mit dem Ministerium ausgetauscht, erklärte Kessel.
Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit
In Worms gab es am Montag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 322,0 - das heißt, so viele Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner gab es in den zurückliegenden sieben Tagen. Das ist mehr als doppelt so hoch wie der Wert für ganz Rheinland-Pfalz (139,3).
Die nach der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung mögliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern soll es in Worms zunächst nicht geben. Stattdessen appelliert die Stadt an alle Einwohner, auf Ausflüge ins nähere und weiter entfernte Umland zu verzichten. Sollte der Appell nicht befolgt werden und sich das Infektionsgeschehen weiter negativ entwickeln, werde die Stadt aber auch die Anordnung der Bewegungseinschränkung in Erwägung ziehen.