RHEINHESSEN/KETTENHEIM - (red). Weil er das Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger nicht beachtet hatte, kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation einen 40-jährigen Kleintransporter-Fahrer auf der A 61. Der Fahrer war den Beamten bei Kettenheim aufgefallen. Bei der Kontrolle fiel auf, dass der 40-Jährige nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Gespann besaß und überhaupt keinen Anhänger nachführen durfte. Der 40-Jährige, dem nun Anzeigen wegen des verbotenen Überholens und Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen, musste seinen Anhänger zurücklassen. Ein Kollege mit passendem Führerschein musste den Anhänger holen.