Die Nibelungenbrücke, die 1953 erbaut und von 2010 bis 2013 für 13,5 Millionen Euro noch einmal aufwendig saniert worden ist, steht unter Denkmalschutz. Trotzdem soll sie 2025...
WORMS. Die Nibelungenbrücke, die 1953 erbaut und von 2010 bis 2013 für 13,5 Millionen Euro noch einmal aufwendig saniert worden ist, steht unter Denkmalschutz. Trotzdem soll sie 2025 abgerissen werden. Geht das denn? Ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Denkmalpflege vehement gegen diese Pläne stemmen wird?
Gut, es geht „nur“ um die 320 Meter lange „Strombrücke“. Die historischen Rampenauffahrten links und rechts des Rheins, die sogenannten Vorlandbrücken, bleiben erhalten. Und erst recht der markante Nibelungenturm, der als eines der wichtigsten Wahrzeichen der Stadt gilt. Dies hat Bernhard Knoop, Chef des für Abriss und Neubau zuständigen Landesbetriebs Mobilität, zuletzt ausdrücklich betont.
Aber auch die Strombrücke ist, historisch betrachtet, von enormer Bedeutung, handelt es sich doch um die erste nach dem Zweiten Weltkrieg erbaute Spannbetonbrücke, die in der jungen Bundesrepublik im freien Vorbau errichtet wurde. Das heißt, es wurden erst die Fundamente und Brückenpfeiler ins Strombett reinbetoniert, danach wuchsen von oben aus die Brückenteile aufeinander zu. Als „großartige Ingenieurskunst“, „Meilenstein“ und absolutes „Novum“ hatte Knoop diese Pioniertat seiner findigen und versierten Kollegen charakterisiert. Denn es gab ja noch keine Blaupausen oder Vorbilder, geschweige denn genormte DIN-Vorschriften wie heute. Die Brückenbauer mussten vieles erst entwickeln und vor Ort ausprobieren, was am Ende hervorragend gelungen ist.
Genau aus diesem Grund hat die Denkmalpflege die Nibelungenbrücke später als bedeutendes technisches Baudenkmal der 50er Jahre und wichtiges Symbol des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg unter Denkmalschutz gestellt, erstaunlicherweise allerdings erst 2003. Der nach Plänen von Stadtbaumeister Karl Hofmann erbaute Nibelungenturm ist bereits seit 1986 geschützt. Er ist Teil der 1900 eingeweihten, 1945 von der deutschen Wehrmacht zerstörten Ernst-Ludwig-Brücke.
Das alles weiß natürlich auch der in Worms für den Denkmalschutz zuständige Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek. „Aber der Landesbetrieb hat plausibel erklärt, dass die in der Tat historische und eigentlich erhaltenswerte Nibelungenbrücke nicht mehr zu sanieren ist. Das muss auch der Denkmalschutz akzeptieren“, urteilt Kosubek. Die Brücke als Denkmal zu erhalten, aber sie sperren zu müssen, das sei auch keine sinnhafte Alternative. Und sie noch länger als vom LBM geplant in Betrieb zu lassen, sei aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Der Einsturz der Autobahnbrücke in Genua sei dafür ein mahnendes Beispiel.
„Wenn der Landesbetrieb Mobilität die Brücke abreißen will, braucht er dafür eine denkmalrechtliche Genehmigung“, erläutert Kosubek. Und das sei dann der Zeitpunkt, zu dem die Experten der in Worms angesiedelten Unteren Landesdenkmalpflege zusammen mit den Kollegen von der übergeordneten Landesbehörde in Mainz bestimmen werden, was geht und was nicht. „Mit Sicherheit wird geprüft, ob Ernst-Ludwig- und Nibelungenbrücke ausreichend dokumentiert sind und damit alles für die Nachwelt nachvollziehbar bleibt. Möglicherweise besteht auch noch Forschungsbedarf “, ergänzt Kosubek.
Er geht auch fest davon aus, dass es Auflagen geben wird zur Behandlung von Nibelungenturm und Vorlandbrücken, aber auch zu den noch vorhandenen Fundamenten des zweiten Nibelungenturmes auf der hessischen Seite, der 1950 abgerissen wurde, weil er zu stark beschädigt war. Und ganz sicher zur Gestaltung der neuen Strombrücke. Der LBM hatte bereits angedeutet, dass man eine „Zwillingsschwester“ zur parallel verlaufenden, neuen Brücke bauen möchte.