ALZEY - Wegen gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen einen 64-jährigen Alzeyer. Er soll rund 160 Menschen um rund drei Millionen Euro betrogen haben. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, sich durch Vorspiegelung fiktiver, angeblich besonders lukrativer Geldanlagen und der Entgegennahme von Bargeldbeträgen zur Investition in diese „Anlagen“ auf Kosten der Geschädigten bereichert zu haben. Um die Seriosität der Geldgeschäfte vorzutäuschen, habe der Alzeyer nach Angaben der Staatsanwaltschaft teilweise Unterlagen der „DWS Investment S.A., Luxemburg“ verwendet, Quittungen über den Erhalt des Geldes ausgestellt und jeweils einen besonders hohen Anlagezinssatz suggeriert.
Geschädigte stammen auch aus dem Familienkreis
Die Geschädigten stammen aus dem Kunden-, Bekannten- und Familienkreis des Versicherungsagenten und Anlageberaters. Bei ihnen erweckte er laut Staatsanwaltschaft den Anschein eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, indem er einigen der Geprellten im Laufe der Zeit „Zinsen“ auszahlte. Tatsächlich hat der Beschuldigte nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden keinen Cent der drei Millionen Euro angelegt, sondern verlor einen wesentlichen Teil der Summe beim Glücksspiel.
„Bereits bei Aufnahme der Ermittlungen waren die Geschäftsräume und der damalige Wohnsitz des Beschuldigten von ihm aufgegeben worden, sodass Durchsuchungsmaßnahmen nicht mehr vollzogen werden konnten“, stellt die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller auf Anfrage dieser Zeitung fest. Allerdings sei der Alzeyer in vollem Umfang geständig und zeige sich kooperativ. „Der Beschuldigte handelte nach hiesigen Erkenntnissen als Alleintäter. Er befindet sich nicht in Untersuchungshaft“, so Keller weiter. Wann das Gerichtsverfahren gegen den Alzeyer eröffnet wird, steht noch nicht fest, zumal auch die seit April 2016 laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen sind.
Vor diesem Hintergrund, so die Leitende Oberstaatsanwältin, könne sich sowohl die Zahl der Geschädigten als auch die Schadenssumme noch verändern. Insbesondere seien noch Akteneinsichtsgesuche von Geschädigten und anderen Verfahrensbeteiligten zu erledigen, die möglicherweise auch noch Stellungnahmen und Beweisanregungen abgeben könnten. Die wiederum wären dann in die laufende rechtliche Bewertung einzubeziehen. „Vor diesem Hintergrund lässt sich der konkrete Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses nicht sicher vorhersagen“, stellt Keller fest.
Vertreten wird der Beschuldigte vom Wormser Anwalt Jürgen Möthrath. Der gibt gegenüber dieser Zeitung folgende Erklärung seines Mandanten ab: „Es tut mir sehr leid, dass ich so vielen Schaden zugefügt habe. Ich sehe auch keinen Ausweg daraus, was mich psychisch sehr belastet.“