RHEINHESSEN/BORNHEIM - (red). An Christi Himmelfahrt meldeten Zeugen der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim, dass ein Kleintransporter, der einen weiteren Kleintransporter abschleppe, gerade bei Rheinböllen auf die A 61 in Richtung Ludwigshafen gefahren sei. Eine Streife konnte das „Gespann" finden und bei Bornheim von der Autobahn lotsen. Der 43-jährige Fahrer des Zugfahrzeuges muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Es ist laut Polizei nicht zulässig, mit einem Fahrzeug, das abgeschleppt werden muss, auf die Autobahn zu fahren. Muss ein auf der Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug abgeschleppt werden, muss an der nächsten Ausfahrt ausgefahren werden.