Umweltausschuss der Regionalversammlung Südhessen verlangt Verschiebung der Beschlussfassung.
FRANKFURT - Die Regionalversammlung Südhessen wird aller Voraussicht nach am 14. Dezember nicht über die Pläne der Landesregierung zum Ausbau der Windkraft entscheiden. Der zuständige Ausschuss für Umwelt, Energie und Klima lehnte es am Mittwoch in Frankfurt mit großer Mehrheit ab, über die Details des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ zu debattieren.
„Diese Vorlage ist nicht beratungsfähig“, sagte Bernd Röttger, Geschäftsführer der CDU-Fraktion in der Regionalversammlung. Vertreter von SPD und FDP schlossen sich dem Urteil an; die AfD enthielt sich. Thilo Figaj von den Grünen warf den anderen Fraktionen daraufhin „Politikverweigerung“ vor.
CDU, SPD und FDP bemängelten, die Beschlussvorlagen seien unvollständig. Außerdem seien einige Kriterien zur Ausweisung von Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie im laufenden Verfahren geändert worden. Schließlich sei die Zeit bis zum 14. Dezember viel zu knapp, um die Vorlagen bewerten zu können. Sie füllen insgesamt zehn Ordner – nach den Worten Röttgers „in kleinster Schrift beidseitig bedruckt“.
Der Ausschuss empfahl, die Beschlussfassung von der Tagesordnung der Regionalversammlung im Dezember abzusetzen. Darüber muss in der nächsten Woche der Ältestenrat entscheiden. Sollte er dem Votum des Ausschusses folgen, würde sich die Versammlung frühestens im März, wahrscheinlich aber erst im April 2019 wieder mit dem Thema befassen können.
Der vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgearbeitete Plan legt fest, in welchen „Vorranggebieten“ Windräder gebaut werden dürfen. Im Entwurf werden 133 Flurstücke mit zusammen 12 500 Hektar ausgewiesen. Das entspricht 1,7 Prozent der Gesamtfläche der sogenannten Planungsregion Südhessen.
Heftige Kritik im Taunus und im Odenwald
Die geplante Ausweisung von Flächen zur Aufstellung von Windrädern stößt insbesondere im Rheingau-Taunus-Kreis und im Odenwald auf heftigste Kritik. Die Kommunen des Odenwaldes fühlen sich überproportional belastet und beklagen die Zerstörung des Landschaftsbildes. Hingegen sind die Pläne vom Tisch, Windräder auf die erste Odenwald-Hügelkette im Kreis Bergstraße zu bauen. Ein 42,3 Hektar großes Vorranggebiet südlich von Heppenheim wurde mit Verweis auf Artenschutz gestrichen.
Für große Empörung sorgt auch die Absicht, Teile des Taunuskamms für die Bebauung mit Windrädern freizugeben. Ursprünglich hatte das Regierungspräsidium die Aufstellung von Windrädern dort abgelehnt.