Strafbefehl gegen früheren Wiesbadener OB Sven Gerich
Das Amtsgericht München hat den früheren Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich zu einer Geldstrafe verurteilt. Vorgeworfen wird ihm Vorteilsnahme in insgesamt zwölf Fällen.
Von Olaf Streubig
Leiter Lokalredaktion Wiesbaden und stv. Chefredakteur
Der frühere Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich.
(Archivfoto: Sascha Kopp)
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WIESBADEN - Der ehemalige Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD) hat keinen direkten Einfluss auf die städtischen Vergaben an den Münchner Großgastronom Kuffler genommen. Das geht aus Ermittlungen der Münchener Staatsanwaltschaft hervor. Sie beschuldigt Gerich allerdings der Vorteilsnahme in insgesamt zwölf Fällen. Bei Urlauben in Südfrankreich und Einladungen zum Oktoberfest sowie kostenlosen oder vergünstigten Hotelübernachtungen im Fünf-Sterne-Hotel der Kuffler-Gruppe in München hatte Gerich Vorteile von mehr als 20.000 Euro angenommen.
„Diese Vorteile standen im Zusammenhang mit seinem Amt als Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Das Amtsgericht München hat Gerich daher zu einer Geldstrafe „in deutlich fünfstelliger Höhe“ verurteilt. Er gilt damit als vorbestraft.
Nach Informationen dieser Zeitung liegt die Geldstrafe bei rund 28.000 Euro. Außerdem muss Gerich eigene Auslagen sowie die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräftig, da Gerich Verzicht auf Rechtsmittel erklärte.
Gerichs Rechtsanwältin Ute Bottmann erklärte auf Anfrage dieser Zeitung: „Sven Gerich hat den Strafbefehl des Amtsgerichts München akzeptiert und keinen Gebrauch von seinem Recht gemacht, dagegen Einspruch einzulegen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war die Tatsache, dass er trotz seiner anderen Sicht der Dinge keinerlei Interesse an einem möglicherweise langwierigen und ihn zeitlich belastenden Verfahren hat.“ Er wolle die Geschehnisse hinter sich lassen und sich auf seine neue berufliche Herausforderung beim Bauunternehmer Gemünden konzentrieren.