So soll der tragische Unfall nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft abgelaufen sein:
Am Nachmittag des 21. November 2019 gegen 16.25 Uhr übernahm der Angeschuldigte am Bussteig C der Bushaltestelle Hauptbahnhof in Wiesbaden einen Eswe-Gelenkbus der Linie 27 zur Weiterfahrt von einem Kollegen. Dieser habe vor dem Verlassen des Fahrzeugs zwar die Feststellbremse aktiviert, jedoch gleichzeitig die Getriebestellung „D“ (Drive) und nicht wie vorgeschrieben die Automatikstufe „N“ eingelegt.
Zum besseren Einsteigen war der Bus seitlich geneigt, aller Wahrscheinlichkeit nach saßen die Türen auf dem Bussteig auf und ließen sich nicht schließen.
Eine Abfahrt ist bei geöffneten Türen nicht möglich, da automatisch eine Haltestellenbremse aktiv ist. Statt die Türen von Hand zu schließen habe der Fahrer den sogenannten Notlöseschalter betätigt, der die Haltestellenbremse außer Kraft setzt.
Dann habe er die Feststellbremse, eine Art Handbremse, gelöst. Bei dieser Gelegenheit sei der Angeschuldigte versehentlich auf das Gaspedal geraten und habe den noch immer in Automatikstellung „D“ befindlichen Bus ruckartig nach vorne beschleunigt. Im irrigen Glauben, er betätige das Bremspedal, trat der Angeschuldigte das Gaspedal weiter durch.
Der Bus überquerte den Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Kaiser-Friedrich-Ring und kollidierte mit vier Pkw, die auf zwei weitere Wagen geschoben wurden. Deren Insassen erlitten Schleudertraumata, Prellungen und Schnittverletzungen. Nach 53,2 Metern und 12,2 Sekunden stieß er mit dem Heck eines Mainzer Linienbusses zusammen und erfasste den am Bussteig A stehenden Horst Bundschuh, der durch den 18,5 Tonnen schweren Unfallbus gegen den Träger der Haltestellenkonstruktion gepresst wurde und später seinen schwersten Verletzungen erlag.