Angesichts der angespannten Corona-Lage gilt künftig an den weiterführenden Schulen in Mainz Maskenpflicht. Ab Donnerstag greifen zudem viele weitere Neuregelungen. Ein Überblick.
Von Julia Sloboda
Stellvertretende Redaktionsleiterin Mainz
Schüler tragen Masken in der Schule.
(Foto: dpa)
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MAINZ - Die Stadt Mainz führt nach den Herbstferien die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen ein - zunächst für die Dauer von zwei Wochen. Zudem wird die zulässige Personenzahl bei Veranstaltungen und Privatfeiern weiter reduziert.
Grund für die neuen Maßnahmen ist der weiterhin hohe Sieben-Tage-Inzidenzwert. Dieser lag zuletzt an zwei Tagen in Folge bei 85 Fällen pro 100.000 Einwohner - ein Rekordwert für Mainz, der dazu führt, dass die Ampel weiterhin auf Rot steht. Zudem hatte es am Dienstag 35 neue Corona-Fälle in Mainz gegeben.
Da der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf einem hohen Level verharre und davon auszugehen sei, dass die Fallzahlen in den nächsten Tagen auf hohem Niveau und damit deutlich oberhalb des Warnwertes verbleiben dürften, entschied der Verwaltungsstab der Stadt, der am Mittwoch unter der Leitung von Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch tagte, die bislang gültigen Einschränkungen und Maßnahmen um einige weitere Schritte zu ergänzen. Auf diesem Wege sollen mögliche Gefahrenquellen für Infektionen weiter reduziert werden, hieß es in einer Mitteilung der Stadt.
Sozialdezernent Lensch sagte: „Die Infektionslage bleibt angespannt. Wir verbleiben auf einem sehr hohen Infektionsniveau. Die Situation muss daher weiterhin als sehr ernst bezeichnet werden. Wir müssen der dynamischen Infektionslage mit weiteren Maßnahmen entgegenwirken, die ab heute Nacht um 0 Uhr in Kraft treten werden."
Nach der Analyse der vorherrschenden Situation würden weitere Angleichungen der Corona-Vorgaben dort umgesetzt, wo es der Stadt als zwingend und sinnvoll erscheine: Bei Feierlichkeiten, bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich, aber auch absehbar in den Schulen. "Auf Vorschlag der Schulaufsicht und des Bildungsministeriums in der gemeinsamen Task-Force haben wir deshalb auch die Maskenpflicht an Schulen nach den Herbstferien als geeignete Maßnahme beschlossen, um Risiken zum Schulstart weiter zu minimieren", so Lensch.
Um Herr des Geschehens zu bleiben, müsse man in Begleitung des Infektionsgeschehens zudem in der Lage bleiben, die Kontakte der Infizierten weiterhin nachverfolgen zu können. Dies sei von großer Bedeutung. "Mit den ergänzenden Regelungen appelliere ich erneut an die Mainzerinnen und Mainzer. Halten Sie sich an die Vorgaben, nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Umfeld, halten Sie Abstand, vermeiden Sie größere Zusammenkünfte und reduzieren Sie weit möglichst Kontakte", sagte Lensch. Nur so könne man sich selbst, die nächsten Angehörigen und Familien sowie jene, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung besonders gefährdet seien, schützen.
Folgende Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 0 Uhr:
Veranstaltungen:
Veranstaltungen im Freien sind anstatt wie bisher mit 250 Personen nur noch mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur noch mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Die Möglichkeit der erhöhten Personenanzahl bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wurde aufgehoben.
Privatveranstaltungen, zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage, sind statt wie bisher mit 20 Personen nur noch mit bis zu 10 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten/zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig.
Prostitution:
Von dem weiterhin grundsätzlich vorhandenen Prostitutionsverbot kann eine Befreiung erteilt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die in § 6a der 11. CoBeLVO festgelegten Pflichten und Gebote erfüllt werden und ein individuelles Hygienekonzept vorgelegt wird.
Maskenpflicht an Schulen:
An allen Schulen in der Stadt Mainz gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder motorische Entwicklung.
Martinsumzüge:
Unabhängig von diesen per Allgemeinverfügung vorgeschriebenen Maßnahmen, appelliert der Verwaltungsstab der Stadt Mainz auch an die Veranstalter von St. Martins- oder Laternenumzügen, diese in diesem Jahr auf Grund des sehr dynamischen Infektionsgeschehens und der sehr hohen Infektionszahlen nicht durchzuführen, zumal dies unter den derzeit geltenden Regelungen auch nur schwer möglich wäre.
Freisportanlagen im Stadtgebiet:
Weiterhin hat der Verwaltungsstab festgelegt, dass „Freisportanlagen“ wie städtische Bolzplätze, Basketballplätze, Bouleplätze etc. nur noch von max. 5 Personen oder max. zwei Hausständen zeitgleich (entsprechend der Regelung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum) benutzt werden dürfen.
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Die Maßnahmen habe man mit der Corona-Task Force, die auf Grundlage des Warn- und Aktionsplans Rheinland-Pfalz den städtischen Verwaltungsstab berät und Empfehlungen ausspricht, abgestimmt, so die Stadt. Dabei hätten die neuen Maßnahmen die ausdrückliche Zustimmung der Task Force gefunden. Die Task Force setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadtverwaltung Mainz, des zuständigen Gesundheitsamts Mainz-Bingen, des Gesundheitsministeriums, des Innenministeriums, des Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des Städtetags Rheinland-Pfalz, der Polizei und tagt unter der Leitung des Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz werde die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen, kündigte die Stadt an. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten. Seit März dieses Jahres tagt der Stab regelmäßig und trifft sich ein bis dreimal die Woche.