Für die mögliche juristische Aufarbeitung der Flutkatstrophe im Ahrtal hoffen die Ermittler nun auch auf Hinweise aus der Bevölkerung via E-Mail.
KOBLENZ / KREIS AHRWEILER. Bei einer eventuellen juristischen Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Ahrtal mit fast 140 Todesopfern setzt die Staatsanwaltschaft Koblenz nun auch auf die Mithilfe der Bevölkerung. Der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse sagte am Dienstag (3. August), zur Frage, ob die Behörden rechtzeitig vor der Flut die Bevölkerung alarmiert hätten, seien bereits „teils wertvolle Hinweise zum Ablauf und zur Bewertung der Ereignisse“ eingegangen. Gegenüber dem SWR sprach ein Behördensprecher am Mittwoch (4. August) von bisher 25 Hinweisen aus der Bevölkerung.
Lesen Sie auch: Leser spenden 1,35 Millionen Euro für die Flutopfer
Um die Hinweise koordiniert bearbeiten zu können, hat die Ermittlungsbehörde eine Mailadresse eingerichtet (unwetter.stako@genstako.jm.rlp.de). Eine telefonische Aufnahme mündlicher Hinweise ist indes nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft prüft seit Montag, ob sie Ermittlungsverfahren „wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung“ einleiten soll.
Landrat Jürgen Pföhler in der Kritik
Gegen wen sich die Ermittlungen richten, ließ die Pressemitteilung offen. Am Wochenende waren vor allem die Kreisverwaltung des Kreises Ahrweiler sowie deren Landrat Jürgen Pföhler (CDU) in die Kritik geraten. Mehrere Medien berichteten, in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli seien Hochwasserwarnungen – unter anderem vom Landesamt für Umwelt – nicht angemessen gewürdigt worden. Daher seien Evakuierungen ausgeblieben. Obwohl offensichtlich schon am Nachmittag und frühen Abend Warnungen im Lagezentrum vorlagen, hatte der Kreis erst um 23.15 Uhr die höchste Alarmstufe fünf in Kraft gesetzt. Pföhler wollte sich auf Anfrage zu nächst nicht zu den Vorwürfen äußern.
Lesen Sie auch: Hochwasser: Warnung zu spät? Und wer ist schuld?
Lesen Sie auch: VRM-Spendenaktin für die Flutopfer in Ahrbrück und Hönningen
Die Staatsanwaltschaft schrie, man prüfe nicht nur Medienberichte, sondern auch Polizeiberichte sowie Feststellungen aus anderen, noch anhängigen Todesfallermittlungen. Erst wenn „eine möglichst fundierte Tatsachengrundlage“ geschaffen sei, werde über die offizielle Aufnahme von Ermittlungen entschieden. Dies werde „noch einige Tage in Anspruch nehmen“, Vorrang habe immer noch die Rettung und die Aufräumarbeit im Katastrophengebiet.
Bei ihren Vorermittlungen beleuchtet die Staatsanwaltschaft auch den Tod von zwölf Bewohnern eines Behinderten-Wohnheimes in Sinzig. Hierzu lägen „polizeiliche Erkenntnisse“ vor. „Diese werden daraufhin auszuwerten sein, ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergibt." Auch hier gehe es um die Frage möglicherweise versäumter Alarmierungen.
Von Ulrich Gerecke