Frankfurter Ex-OB Feldmann zu Geldstrafe verurteilt

aus Vorgänge um Wiesbadener Awo

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Abgang nach dem letzten Prozesstag: Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann nach der Urteilsverkündung im Landgericht.
© Sebastian Gollnow/dpa-Pool

Korruptionsprozess gegen den abgewählten Oberbürgermeister Peter Feldmann: Das Frankfurter Landgericht sieht den Vorwurf der Vorteilsannahme in zwei Fällen als erfüllt.

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Frankfurt. Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) ist im Korruptionsprozess vor dem Landgericht Frankfurt wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 21.000 Euro verurteilt worden, aufgeteilt in 120 Tagessätze zu 175 Euro. Damit gilt das ehemalige Stadtoberhaupt als vorbestraft. Feldmann selbst war bei der Urteilsverkündung am Freitagmorgen anwesend, anders als angekündigt weilte er nicht im Urlaub. Der 64-Jährige nahm das Urteil ohne sichtbare Gefühlsregung auf.

Von den Frankfurtern aus dem Amt gewählt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Feldmann in seiner Amtszeit für mehrere Vorteile der Arbeiterwohlfahrt (Awo) revanchierte. Zum einen war seine damalige Lebensgefährtin und spätere Ehefrau Zübeyde Temizel trotz fehlender Berufserfahrung Leiterin einer deutsch-türkischen Awo-Kita mit ungewöhnlich hohem Gehalt und Dienstwagen; außerdem hatte die Awo Feldmann im OB-Wahlkampf unterstützt. Dafür, so die Staatsanwaltschaft, habe sich Feldmann im Sinne der Awo vor den Wagen des Ehepaars Hannelore und Jürgen Richter, einst Chefs der Kreisverbände Wiesbaden und Frankfurt, spannen lassen.

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Feldmann stand seit 18. Oktober vor der 24. Großen Strafkammer. Der Prozess zog einige Aufmerksamkeit auf sich. Während des laufenden Verfahrens wurde der umstrittene Politiker bei einem Bürgerentscheid am 6. November von den Frankfurtern aus dem Amt gewählt. Die Wahl des neuen Stadtoberhaupts findet nun am 5. März statt. Im Prozess hatten mehrere ehemalige hochrangige Funktionäre der Awo als Zeugen ausgesagt, darunter Hannelore Richter, die versuchte, Feldmann – und damit letztlich sich selbst – zu entlasten.

Ich habe in keine Kasse gegriffen, und ich bin nicht korrupt.

Peter Feldmann Ex-Oberbürgermeister, Frankfurt

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vergangene Woche betont, das Strafrecht sehe vor, dass bereits der Eindruck der Käuflichkeit für eine Bestrafung ausreiche, und sah die Vorwürfe durch eine Vielzahl an Indizien untermauert. Die Verteidigung sah keine „Unrechtsvereinbarung” zwischen dem damaligen Rathauschef und der damaligen Awo-Chefin. Feldmann habe sämtliche Begehren der Richters abgewehrt und verwaltungsintern keinen Einfluss zugunsten des Sozialverbandes genommen.

Der 64-jährige Angeklagte selbst hatte in seinem Schlusswort am Mittwoch betont: „Ich habe in keine Kasse gegriffen, und ich bin nicht korrupt.” Er bat angesichts fehlender Beweise um einen Freispruch oder eine mildere Geldstrafe unterhalb der Grenze von 90 Tagessätzen, ab der man als vorbestraft gilt.

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Vorsitzender Richter: Feldmann wurde von Awo „angefüttert”

Die damals als Sonderbeauftragte bei der Frankfurter Awo tätige Hannelore Richter habe Feldmann mehrmals „angefüttert”, um sich dessen Wohlwollen zu sichern, sagte nun der Vorsitzende Richter Werner Gröschel in der Urteilsbegründung. Dies sei Feldmann bekannt gewesen. Für die gewährten Vorteile habe es keine andere Erklärung gegeben, als dass Feldmann Oberbürgermeister war.

Gröschel führte eine Zusage an, den früheren Awo-Mitarbeiter Feldmann wieder einzustellen, sollte er nicht zum OB gewählt werden. Richter habe zudem im Jahr 2014 Feldmanns damaliger Freundin und späteren Frau ohne ausreichende Qualifikation eine Einstellungszusage als Leiterin für eine neu gegründete deutsch-türkische Kita der Awo gegeben.

Zudem sammelte Richter Spenden für die Wiederwahl Feldmanns als OB im Jahr 2018. Damals hätten sich bereits Probleme der Awo mit der Stadt Frankfurt im Zusammenhang mit Kosten für die Flüchtlingsunterbringung abgezeichnet. Schon zwei Tage nach Amtsantritt habe Richter sich deshalb an Feldmann gewandt und um ein Treffen gebeten, sagte Gröschel. Ihre dazu geäußerte Bemerkung, er solle am besten das Sozialdezernat an sich nehmen, sei „außerhalb jeglicher Normalität” gewesen. Feldmann sprach später die Sozialdezernentin an und forderte sie zu einer Einigung mit der Awo auf.

Feldmann muss zuzüglich zur Geldstrafe 5989 Euro Wertersatz leisten. Dies sei die Summe, zu der er vom überhöhten Gehalt seiner Frau profitiert habe, sagte Gröschel.