Fall Susanna: Prozessbeginn gegen Ali Bashar am 12. März 2019

aus Der Fall Susanna

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Ali B. bei seiner Ankunft im Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden. Foto: Sascha Kopp

Am 12. März beginnt in Wiesbaden der Prozess gegen Ali Bashar. Den Termin hat das Gericht nun bekannt gegeben. Der Iraker hat gestanden, die Schülerin Susanna F. aus Mainz...

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WIESBADEN. Vor der Schwurgerichtskammer des Wiesbadener Landgerichts beginnt am 12. März der mit viel Spannung erwartete Prozess gegen den 21 Jahre alten Ali Bashar. Es wird mit einem großen Medienansturm und Zuschauerinteresse gerechnet, das Verbrechen und die Umstände des Falles hatten lange Zeit die Schlagzeilen bestimmt.

Da die Plätze für Journalisten im Schwurgerichtssaal sehr begrenzt sind, maximal 24 Plätze, wird es erstmals im Justizzentrum eine Tonübertragung in einen weiteren kleinen Presseraum geben. Für die weitere Öffentlichkeit stehen knapp 60 Plätze zur Verfügung.

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Ali Bashar, ein abgelehnter Asylbewerber, hat wiederholt gestanden, in der Nacht zum 23. Mai 2018 im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim auf einem Feld die Schülerin Susanna F. aus Mainz getötet zu haben. Die ihm vorgeworfene Vergewaltigung bestreitet er. Gegenüber einem seiner Freunde hatte er schon wenige Stunden nach der Tat aber auch eine Vergewaltigung geschildert. Susannas Leiche war erst am 6. Juni verscharrt in einem Erdloch bei Erbenheim gefunden worden. Die schreckliche Tat hatte nach ähnlichen Verbrechen in Freiburg und im südpfälzischen Kandel die ohnehin schon emotional aufgeheizte Stimmung und die Debatte über die Asyl- und Flüchtlingsfrage weiter verschärft.

Das Mädchen war am 22. Mai nicht, wie mit der Mutter ausgemacht, nach Hause gefahren. Die Schülerin blieb bei ihrer Clique in Wiesbaden, zu der sich Susanna seit März hingezogen fühlte. Das war auch der Grund, warum die junge Mainzerin öfters die Schule schwänzte. Susannas Mutter meldete ihr Kind am Abend des 23. Mai bei der Polizei in Mainz als vermisst. Da war die 14-Jährige schon viele Stunden tot.

Kritik in der öffentlichen Debatte

Das Mädchen hatte für den jüngsten Bruder von Ali Bashar, einen 13-Jährigen, geschwärmt. Dessen Familie war im Oktober 2015 im Zuge der großen Flüchtlingswelle aus der Autonomen Region Kurdistan im Nord-Irak nach Deutschland gekommen. Seit April 2016 hatte die Familie in einer Flüchtlingsunterkunft in Erbenheim gewohnt. Der Asylantrag war Ende Dezember 2016 abgelehnt worden. Die Eltern, ihre fünf Söhne und zwei ihrer Töchter sollten Deutschland wieder verlassen. Der ältesten Tochter dagegen war ein Schutzstatus zugestanden worden. Gegen diesen anlehnenden Bescheid hatte die Familie Klage einreichen lassen beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Das hat aufschiebende Wirkung, und so war die Familie seither mit einer Aufenthaltsgenehmigung im Land. Wegen Überlastung des Gerichts wurde das Klageverfahren in der Zeit bis zum Verbrechen nicht bearbeitet. Auch das war in der öffentlichen Debatte heftig kritisiert worden.

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Der Fall hatte viele Fragen aufgeworfen, angefangen mit der Identität. „Ali Bashar“ erwies sich lediglich als Namensbestandteil, und durch einen Zahlendreher war der Erwachsene in den Unterlagen der deutschen Behörden um ein Jahr jünger gemacht worden. Wäre das nicht verspätet noch aufgeflogen, dann hätte für ihn noch Jugendstrafrecht greifen können.

Familie des Angeklagten flüchtete

Als sich abzeichnete, dass die Ermittlungen im als Vermisstensache geltenden Fall Susanna immer näher zu Ali Bashar führen, flüchteten acht der zehn Familienmitglieder Anfang Juni. Über die Türkei flogen die angeblich Gefährdeten zurück in ihre Heimat, in den Irak. Kurdische Sicherheitskräfte nahmen den jungen Mann am 8. Juni dort fest und übergaben ihn am darauffolgenden Tag der deutschen Bundespolizei am Flughafen der kurdischen Stadt Erbil. Sie schoben den Mann aus ihrem Gebiet ab. Weil der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, den Iraker persönlich abholte und nach Deutschland brachte, wurde er gefeiert. Mit der Übergabe, wie es genannt wird, wurden Rechte der eigentlich zuständigen irakischen Zentralregierung in Bagdad übergangen. Zwischen Deutschland und dem Irak gibt es kein Auslieferungsabkommen. Die Art und Weise, wie der Mann nach Deutschland kam, ist aber kein Hindernis, das dem Prozess in Wiesbaden steht. Strafverteidiger hatten erwartet, was die Richter nun beschlossen haben - die Hauptverhandlung kann stattfinden.

Neben dem Verbrechen an Susanna wird dem Iraker in einem gesonderten Verfahren in Wiesbaden auch noch die Vergewaltigung einer Elfjährigen vorgeworfen. Dieses Mädchen soll auch Ali Bashars jüngster und mit 13 Jahren strafunmündiger Bruder vergewaltigt haben. Ein weiterer Vergewaltiger der Elfjährigen soll der Freund gewesen sein, dem der junge Iraker das Verbrechen an Susanna am 23. Mai geschildert haben soll mit den Worten, dass er eine „Schlampe“ getötet habe. Er habe Susanna mit Gewalt gefügig gemacht, so dass sie aus Angst den Geschlechtsverkehr erduldet habe. Weil sie dann aber mit der Polizei gedroht haben soll, habe sie sterben müssen.