Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna war zum Tatzeitpunkt wahrscheinlich älter als bisher angenommen. Das berichtet die Staatsanwaltschaft am Dienstag.
WIESBADEN. Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna, Ali B., war zum Tatzeitpunkt vermutlich älter als angegeben. Die ergebe sich unter Vorbehalt aus Informationen des irakischen Generalkonsulats in Frankfurt, sagte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn am Dienstag in Wiesbaden. Für Ali B. könnte das bei einem kommenden Gerichtsverfahren bedeuten, dass er nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann. Offensichtlich wurde die Debatte angestoßen von einem Bericht dieser Zeitung, in dem die Ausreisedokumente exklusiv veröffentlicht wurden.
Bislang ging man davon aus, dass B. 20 Jahre alt ist. In den Dokumenten ist als Geburtsdatum „11/3/1997“ notiert. Das heißt, nach deutscher Lesart wäre er 21 Jahre alt. Liest man allerdings die Daten in der amerikanischen Lesart, wäre Ali B. 20 Jahre alt. Da in Arabisch über dem Geburtsdatum ebenfalls 11.3.1997 steht, spricht alles für das Alter 21.
Nach einer mündlichen Auskunft des irakischen Generalkonsulats in Frankfurt sei Ali B. im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997, sagte der Staatsanwalt. Dem Konsulat lägen entsprechende Ausweisdokumente vor. Da diese Informationen der Staatsanwaltschaft noch nicht schriftlich vorlägen und noch nicht überprüft worden seien, seien sie noch unter Vorbehalt.
Einfluss auf Strafmaß
Stimmt die Auskunft, wäre der Iraker zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat bereits 21 Jahre alt gewesen. Dies hätte „für ihn erhebliche Folgen für das Verfahren“, sagte der Staatsanwalt. Ali B. könne dann nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. In diesem Fall müsste er mit einer erheblich schwereren Strafe rechnen.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden geht zudem nicht davon aus, dass Susannas mutmaßlicher Mörder Ali B. bei seinem Asylantrag bewusst seine Identität verschleiert hat. Aus den im irakischen Konsulat vorliegenden Papieren gehe hervor, dass sein Name vier Bestandteile habe, erläuterte Oberstaatsanwältin Christina Gräf am Dienstag in Wiesbaden.
Bei den Behörden in Deutschland habe Ali B. davon dann zwei Bestandteile angegeben: Seinen Vornamen und den Namen seines Vaters. "Das spricht nicht dafür, dass bewusst falsche Personaldaten angegeben wurden", sagte Gräf. Das irakische Konsulat halte die ihm vorliegenden Papiere für echt.
Der irakische Flüchtling wird verdächtigt, die 14-jährige Susanna in Wiesbaden vergewaltigt und getötet zu haben. Nach einer Flucht in den Irak war er am Samstag im Beisein von Bundespolizisten mit dem Flugzeug wieder nach Deutschland gebracht worden. Bei seiner Vernehmung gestand er, das aus Mainz stammende Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Er sitzt in Frankfurt in Untersuchungshaft.
Von Miriam Bandar und Markus Lachmann