Fall Ayleen: Verdächtiger wurde bereits im Mai angezeigt

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Blumen, Kerzen und Botschaften liegen vor dem Rathaus von Gottenheim, dem Wohnort der 14-jährigen Ayleen. Das Mädchen war am 29. Juli tot im Teufelsee in Echzell (Wetteraukreis) gefunden worden, ihr mutmaßlicher Mörder kommt aus dem Lahn-Dill-Kreis. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Die Ermittlungen im Fall der getöteten Ayleen (14) gehen weiter. Mittlerweile steht fest: Der Tatverdächtige aus Waldsolms wurde schon im Mai von einer 17-Jährigen angezeigt.

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WALDSOLMS/ROSBACH/FRIEDBERG. Während die Ermittlungen im Fall der getöteten Ayleen (14) aus Gottenheim bei Freiburg laufen, werden immer weitere Details über den 29-jährigen Tatverdächtigen aus Waldsolms bekannt. Wie die F.A.Z zuerst berichtete, gab es bereits kurz nach Ende der sogenannten "Führungsaufsicht" eine Anzeige wegen Nötigung gegen den verurteilten Sexualstraftäter.

Demnach soll der Mann während des Blütenfests in Rosbach vor der Höhe (Wetteraukreis) im April als Hilfsarbeiter an einem Fahrgeschäft gearbeitet haben. Eine 17-Jährige, die er dort kennengelernt habe, soll er anschließend immer wieder über einen Messengerdienst, aber auch persönlich an ihrer Schule kontaktiert haben.

Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger am Donnerstag: "(...) der Staatsanwaltschaft Gießen liegt seit Dienstagnachmittag eine Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der versuchten Nötigung vor." Der Beschuldigte soll am 28. April versucht haben, ein 17 Jahre altes Mädchen verbal und durch Textnachrichten zum Eingehen einer Beziehung genötigt haben.

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Die Strafanzeige wurde laut dem Oberstaatsanwalt und der Pressestelle der Polizeidirektion Wetterau am 2. Mai bei der Polizei in Friedberg erstattet, die daraufhin diverse Maßnahmen veranlasste - unter anderem eine sogenannte Gefährderansprache.

Wie Tobias Kremp, Pressesprecher der Polizeidirektion Wetterau hierzu auf Anfrage erklärte, handele es sich dabei um eine gezielte Kontaktaufnahme, um dem Beschuldigten zu signalisieren, dass gegen ihn eine Anzeige vorliege und um ihn wissen zu lassen, dass die Polizei in der Sache ermittle. Entsprechend soll auch der Tatverdächtige angesprochen worden sein.

"Zum angegebenen Tatzeitpunkt stand der Beschuldigte nicht mehr unter Führungsaufsicht."

Statement der Staatsanwaltschaft

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Kremp betonte, dass eine Gefährderansprache zunächst erstmals nichts damit zu tun habe, ob der Beschuldigte noch unter Führungsaufsicht stehe und ob der Beschuldigte vorbestraft sei. In ihrem Statement vom Donnerstag machte die Staatsanwaltschaft aber deutlich: "Zum angegebenen Tatzeitpunkt stand der Beschuldigte nicht mehr unter Führungsaufsicht."

Im Anschluss an die Gefährderansprache wurde der 29-Jährige mehrfach von der Polizei Wetterau vorgeladen, um sich zum Vorwurf der Nötigung auf dem Blütenfest zu äußern. Dieser Vorladung sei der Mann aber nicht nachgekommen, was er laut geltendem Recht auch nicht muss.

Nachdem er mehrfach nicht auf die Vorladungen reagiert hatte, konnten die Polizeibeamten davon ausgehen, dass er nicht mehr kommen würde. Daraufhin hätten sie die Akte an die zuständige Staatsanwaltschaft Gießen weitergegeben, erklärt Kremp. Warum die Akte, die auf die Anzeige vom 2. Mai zurückgeht, der Staatsanwaltschaft erst seit dem 2. August vorliegt, wollten weder Polizei noch Staatsanwaltschaft kommentieren.

Außer der nun bekannt gewordenen Anzeige wegen Nötigung gibt es bei der Staatsanwaltschaft in Gießen noch ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten aus Waldsolms: Dabei geht es um insgesamt drei Ladendiebstähle. Weitere Auskünfte könne man derzeit auch mit Blick auf die Ermittlungen im Fall Ayleen nicht geben.

Am Amtsgericht Wetzlar verweist man an die Staatsanwaltschaft in Freiburg, die im Fall Ayleen das Verfahren leite, wie Richterin und Pressesprecherin Jeanette Vollmer vom Amtsgericht auf Nachfrage erklärt.

Im Alter von 14 wurde der heute 29-jährige Tatverdächtige 2007 dort wegen eines versuchten Sexualdelikts an einer damals Elfjährigen verurteilt. Bis 2017 war er im Rahmen des Maßregelvollzugs in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Danach stand er noch weitere fünf Jahre unter Führungsaufsicht - eine sogenannte nichtfreiheitsentziehende Maßnahme, um Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe zu begleiten. Diese endete am 25. Januar 2022.