A66-Unfall: Warum wir so berichten, wie wir berichten

aus Tödlicher Unfall auf A66

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Ein Lamborghini und ein Skoda gingen bei dem Unfall in Flammen auf und brannten komplett aus. Aus dem Skoda konnte ein Mensch nur noch tot geborgen werden. Foto: 5vision Media

Das tödliche Unglück, Folge eines illegalen Rennens, beschäftigt viele Leser – und ruft zahlreiche Reaktionen hervor. Ein Blick auf unseren Umgang mit dem Thema.

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MAINZ. Ein illegales Autorennen auf der A66 endet in einem Unfall. Ein unbeteiligter Mensch stirbt. Das ist eine grauenhafte Nachricht für die Angehörigen – auch in der Öffentlichkeit löst sie Entsetzen aus.

Die Aufgabe, der „Job“ von Journalisten ist es, über ein solches Unglück zu berichten. Von ihren persönlichen Gefühlen dürfen sie sich dabei nicht leiten lassen. Ihr „Job“ sind presserechtliche und -ethische Abwägungen.

Ein Fall wie der vorliegende kennt immer zwei Ebenen: die der Täter und die der Opfer. Über beide ist zu berichten; sehr oft allerdings steht in Medien die „Täterperspektive“ im Vordergrund. Häufig wird von Lesern und Nutzern kritisiert, dass die Täter ausführlich beschrieben werden, bis hin zur vollen Nennung des Namens und dem Zeigen von Fotos – dass die Perspektive der Opfer dabei aber zu kurz kommt.

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Täter ist darzustellen, aber nicht zu verherrlichen

Presserechtlich ist bei einer „identifizierenden Berichterstattung“ abzuwägen zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrechten. Der Name eines Täters kann genannt werden, wenn: großes öffentliches Interesse besteht; es sich um ein Kapitalverbrechen handelt; eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Tat begangen wurde. Eindeutig ist die Lage, solange die Fahndung nach einem Verdächtigen läuft. Dieser soll gefunden werden – also ist die volle Namensnennung erlaubt. Bei der Berichterstattung über das Opfer ist ebenfalls abzuwägen zwischen öffentlichem Interesse und den Persönlichkeitsrechten, im Fall eines Todes auch die der Angehörigen. Besonderen Schutz genießen Minderjährige.

Daneben sind bei der redaktionellen Arbeit die Regeln des Pressekodexes zu berücksichtigen. Demnach ist bei Gewalttaten oder Unglücksfällen eine „unangemessen sensationelle“ Darstellung zu unterlassen. Die Presse soll sich nicht zum „Werkzeug von Verbrechern“ machen; eine Person darf als „Täter“ bezeichnet werden, wenn sie „ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat“. Die Berichterstattung „findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen“, die vom Unglück Betroffenen dürfen „durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden“.

Die Formulierungen lassen erahnen, wie schmal der Grat ist, den Journalisten zu beschreiten haben. Der Täter ist darzustellen, aber nicht zu verherrlichen; wird das Opfer nicht dargestellt, setzt man sich dem Vorwurf aus, es zu vergessen; berichtet man ausführlicher, lautet die Kritik, dass man das Leid ausschlachte.

Nun konkret zur Berichterstattung über den A66-Unfall – bei dem auch dieser Zeitung der Vorwurf gemacht wird, man biete den Tätern zu viel Raum, während das Opfer keine Rolle spiele.

Eine journalistische Gratwanderung

Dazu ist zu sagen: Wenn auf einer viel befahrenen Autobahn hochmotorisierte Luxus-Sportwagen ein Rennen fahren und dabei eine Unbeteiligte stirbt, dann gibt es ein elementares Interesse daran, zu erfahren, wie es dazu kommen konnte, und wie so etwas verhindert werden kann. Eine ausführliche – nicht „sensationslüsterne“! – Beschäftigung mit den Tätern, gegen die Haftbefehl wegen Mordes ergangen ist, ist dafür unabdingbar. Aus unserer Sicht tragen die Berichte über den flüchtigen Ramsy Azakir und den in U-Haft sitzenden Navid F., der sich bei Instagram Navid Alpha nennt, deshalb maßgeblich zur Einordnung der Tat bei – und sie liefern auch Ansätze, wie sich derartiges möglicherweise verhindern ließe. Die Instagram-Welt zum Beispiel ist vielen unserer (Print-)Leser fremd. Aber offensichtlich hat sich Navid Alpha darin derart „produziert“, dass er am Ende am helllichten Tag ein Rennen auf der A66 gefahren ist – mit tödlichem Ausgang.

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Über das Opfer des schrecklichen Unfalls haben wir bislang sehr wenig berichtet. Das liegt grundsätzlich daran, dass wir – anders als zum Beispiel viele Boulevardmedien – dem Pressekodex in diesem Punkt sehr viel Beachtung schenken. Im speziellem Fall liegt das aber auch daran, dass es vergleichsweise lange gedauert hat, bis die Identität des Opfers überhaupt zweifelsfrei feststand. Hier dann eine angemessene Form der Berichterstattung zu finden, ist eine große redaktionelle Herausforderung – die stets eine Gratwanderung bleibt.